LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4447

 

19.11.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1716 vom 23. Oktober 2013

der Abgeordneten Simone Brand   PIRATEN

Drucksache 16/4285

 

 

 

Perspektiven für die Nutzung anonymisierter Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung

 

 

 

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1716 mit Schreiben vom 19. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Landesregierung hat von Januar 2011 bis Juni 2012 im Rahmen der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbung“ zur Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren durchgeführt, mit dem Ziel, die Diversität in der Verwaltung zu erhöhen, insbesondere den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. In diesen Verfahren wird in der schriftlichen Bewerbung auf persönliche Angaben wie Geschlecht, Herkunft und Alter verzichtet. Damit soll die Möglichkeit genommen werden bereits an dieser Stelle bewusst oder unterbewusst Minderheiten zu diskriminieren.

 

Wie in anderen Versuchen, etwa in Schweden, Belgien und der Schweiz, zeigt sich auch in Nordrhein-Westfalen, dass durch dieses Verfahren meist mehr Menschen mit Migrationshintergrund und mehr Frauen zu Auswahlgesprächen eingeladen werden und auch öfter die zu besetzende Stelle angeboten bekommen. In Belgien wurde die anonyme Bewerbung aufgrund der guten Resultate dauerhaft für die Verwaltung implementiert. Aus dem Abschlussbericht des Modellprojekts des Landes Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass weitere Daten zum Bewerbungsverhalten in klassischen Verfahren erhoben werden sollen, um belastbare Vergleiche anstellen zu können. Landesminister Schneider (MAIS) bewertete das Ergebnis positiv und deutete an, er wolle aufgrund der positiven Ergebnisse die anonyme Bewerbung generell aufsetzen, wenn es um die Gewinnung von Auszubildenden gehe. Auf eine Kleine Anfrage hin (Antwort Drs. 16/1458) wurde in Aussicht gestellt, dass die Regierung nach Erstellung des Abschlussberichts prüfen wird, ob das Verfahren auch auf andere Zielgruppen (e.g. Frauen, Ältere, …) ausgeweitet werden soll.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Landesregierung hat im Rahmen der im Dezember 2010 gestarteten Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst – Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungen“ durchgeführt. Hierbei ging es zum einen um die Erprobung des Instruments bezogen auf die konkrete Situation des öffentlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Akzeptanz. Zum anderen sollte überprüft werden, ob sich das Verfahren positiv auf das Einladungsverhalten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund und auf Stellenbesetzungen auswirkt.

 

Die Auswertung der Daten hat das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg in seinem Abschlussbericht zusammengefasst, den das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales dem Landtag am 22. März 2013 zugesandt hat (Vorlage 16/764).

 

1.         Sind die Beratungen der Landesregierung zur Frage, ob das Verfahren auch auf andere von Diskriminierung betroffene Gruppen ausgeweitet wird, abgeschlossen?

 

Bei den im Rahmen des Pilotprojektes durchgeführten anonymisierten Bewerbungsverfahren umfasste die Anonymisierung neben der Herkunft auch Merkmale wie beispielsweise Geschlecht und Alter. Dies ist auch bei zukünftig von der Landesregierung angewendeten Verfahren der Anonymisierten Bewerbung geplant. Eine Ausweitung des Verfahrens auf andere Gruppen erübrigt sich daher, da sie von dem Verfahren bereits umfasst sind.

 

 

2.         Wird die Landesregierung weitere Projekte zur Erprobung und Optimierung anonymisierter Bewerbungsverfahren durchführen?

 

Weitere Pilotprojekte zur Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren sind nicht geplant.

 

 

3.         In welchen Landesbehörden wird ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren dauerhaft implementiert werden?

 

4.         Für welche Laufbahnen (einfacher/mittlerer/gehobener/höherer Dienst, Ausbildung) wird ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren dauerhaft implementiert werden?

 

Das Landeskabinett hat am 15. Januar 2013 beschlossen, grundsätzlich anonymisierte Bewerbungsverfahren für Einstellungen in den Vorbereitungsdienst verschiedener Beamtenlaufbahnen (soweit nach § 6 Landesbeamtengesetz möglich) und für Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz in den Ressorts und ihren Geschäftsbereichen einzuführen. Darüber hinaus wurden die Ressorts aufgefordert, zu prüfen, in welchen  anderen Bereichen anonymisierte Bewerbungsverfahren für ihr Haus und den Geschäftsbereich eingeführt werden können. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Ein entsprechender Bericht wird dem Landtag nach Kabinettsbefassung vorgelegt.

5.         Plant die Landesregierung Maßnahmen, um das Verfahren auf den freien Arbeitsmarkt auszuweiten?

 

Nein.