LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/444

 

26.07.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 89 vom 26. Juni 2012

der Abgeordneten Monika Pieper   PIRATEN

Drucksache 16/148

 

 

Musikzentrum und Jahrhunderthalle Bochum

 

 

Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 89 mit Schreiben vom 26. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Stadt Bochum hat entschieden, ein Musikzentrum zu errichten. Dieses soll an das Gebäude der Marienkirche im Viktoria-Quartier der Stadt angebaut werden. Das Musikzentrum soll als Spielstätte für die Bochumer Symphoniker, als Kultur- und Begegnungsstätte und zur musikalischen Aus- und Fortbildung dienen. Die Baukosten sollen zu mehr als 50 % mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union getragen werden. Im Gegenzug soll die Stadt Bochum die Jahrhunderthalle vom Land NRW übernehmen. Die Erhaltung der Marienkirche soll nicht gefördert werden. Im Übrigen hat Bochum vor kurzem das Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt bekommen.

 

 

1.   Weshalb wird – unabhängig von der Förderung des Baus des Musikzentrums – die Erhaltung der Marienkirche nicht vom Land gefördert?

 

Neben dem Konzert- und Veranstaltungssaal wird im Rahmen einer integrierten städtebaulichen Entwicklung des VictoriaQuartiers der Umbau der Marienkirche (inkl. Anbau eines kleinen Multifunktionssaals) als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung (Nr. 11.3 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) mit Fördermitteln des Landes unterstützt.

Die Kosten in Höhe von 14,685 Mio. € werden – vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2012 – durch Städtebauförderungsmittel in Höhe von 9,529 Mio. €  und  einen städtischen Eigenanteil sowie Spendengelder in Höhe von insgesamt 5,156 Mio. € finanziert.

 

2.   Von welchen grundlegenden konkreten Tatsachen und Erwägungen (Nutzungskonzept, Kostenentwicklung, Businessplan) lässt sich das Land im Hinblick auf die angestrebte städtische Nutzung von Musikzentrum und Jahrhunderthalle leiten?

 

Grundlage der Förderung des Musikzentrum Bochum bildet u. a. das von der Stadt Bochum im Juni 2008 herausgegebene Entwicklungskonzept für den Erlebnisraum Innenstadt „ViktoriaQuartierBochum“, das von der Stadt Bochum im Mai 2011 herausgegebene „Integrierte Handlungskonzept „Musikzentrum“ im ViktoriaQuartier Bochum sowie die Konzeption „Bochum – ein Zentrum für die Musik“ (Beschlussvorlage zur Ratssitzung am 09. März 2011).

Der Förderung liegt der nach der Preisgerichtssitzung am 22. Mai 2012 aktualisierte Finanzierungsplan der Stadt Bochum zum Bau des Musikzentrums sowie der am 13.06.2012 von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltsplan und das genehmigte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bochum mit erwarteten Folgeaufwendungen für die gesamte Maßnahme in Höhe von rd. 650.000 € zugrunde.

 

 

3.   Aus welchen Gründen soll die Stadt Bochum die Jahrhunderthalle vom Land NRW übernehmen?

 

Die Jahrhunderthalle wurde durch den Grundstücksfonds NRW angekauft und umfangreich zu einer Veranstaltungshalle umgebaut. Die Richtlinien des Grundstücksfonds NRW sehen vor, dass nach Baureifmachung die erworbenen Grundstücke und Gebäude wieder veräußert werden. Ein Verbleib der Halle im Grundstücksfonds NRW ist nicht vorgesehen. Eine Übernahme durch die Stadt Bochum sichert langfristig die stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen für die Jahrhunderthalle.

 

 

4.   Inwieweit wird bezüglich der Bewilligung von Fördermitteln für das Musikzentrum und hinsichtlich der Übernahme der Jahrhunderthalle durch die Stadt Bochum vom Land geprüft, ob die Stadt überhaupt dauerhaft in der Lage ist, die Kosten dieser Einrichtungen zu tragen?

 

Die Investitionsmaßnahme "Musikzentrum", die aus unterschiedlichen Förder­programmen gefördert wird, ist im Haushalt der Stadt Bochum abgebildet. Das Haus­haltssicherungskonzept der Stadt für den Haushalt 2012 wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 13.06.2012 genehmigt. Die Stadt Bochum wird nach öffentlicher Bekanntmachung ihres Haushalts ihre Haushalts­wirtschaft in eigener Verantwortung führen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände bedarf dann gem. § 31 Absatz 2 Satz 2 Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 nicht der kommunalaufsichtlichen Zustimmung durch die Bezirksregierung, wenn diese Maßnahmen in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept enthalten sind.

 

 

5.   Wie beurteilt die Landesregierung die Anzeige gegen die Stadt Bochum bei der Kommunalaufsicht, wonach die Stadt gegen § 14 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung verstößt, im Hinblick auf die Bewilligung der Landes-Fördermittel?

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat festgestellt, dass die Stadt Bochum die haushaltsrechtlichen Vorgaben bei der Haushaltsaufstellung beachtet und in diesem Rahmen auch die erforderlichen Kostenfolgeabschätzungen vorgenommen hat.