LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/441

 

26.07.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 94 vom 4. Juli 2012

des Abgeordneten Robert Stein   PIRATEN

Drucksache 16/170

 

 

Finanzierung der Kinderbetreuung in NRW

 

 

Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 94 mit Schreiben vom 25. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die von den Kommunen erhobenen Beiträge zur Finanzierung der Kindergärten und Kindertagesstätten reichen für eine adäquate Betreuung der Kinder oftmals nicht aus. So sammeln die entsprechenden Einrichtungen in der Regel fixe einkommensunabhängige Bargeldsummen ein, die pro Kindergartenjahr teilweise im nicht unerheblichen dreistelligen Bereich liegen können. Dies ist insofern problematisch, da gerade einkommensschwächere Familien diese Beträge nur schwer aufbringen können, ihre Kinder aber der Gefahr der sozialen Ausgrenzung unterliegen, wenn diese Summen nicht bezahlt werden. Erfahrungsgemäß bleiben die entsprechenden Einrichtungen übrigens einen Kostennachweis schuldig.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Nach der Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werden die Kosten für den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtung durch Mittel der Kommunen, des Landes, durch Elternbeiträge und Eigenmittel des Trägers gedeckt. Die finanzielle Förderung der Einrichtungen erfolgt in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind.

 

 


 

1.  Ist der Landesregierung bekannt, dass Kindergärten und Kindertagesstätten zusätzlich zum monatlichen Beitrag für die Betreuung regelmäßig fixe Bargeldsummen in nicht unerheblicher Summe einsammeln?

 

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen über die vom Jugendamt erhobenen

 

Elternbeiträge hinaus Entgelte für Mahlzeiten verlangen. Diese Möglichkeit räumt ihnen die Regelung des § 23 Abs. 4 KiBiz ein.

 

Zuzahlungen der Eltern zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen sind unzulässig. Durch den Besuch von Tageseinrichtungen soll allen Kindern ein gleichberechtigter Zugang zur Bildung ermöglicht werden. Bildung muss für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zugänglich sein, damit Chancengleichheit erreicht werden kann.

 

 

2.  Hält die Landesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Finanzierung dieser Einrichtungen in NRW für ausreichend?

 

und

 

3.  Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Finanzierungslage dieser Einrichtungen adäquat zu gestalten?

 

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen wird  durch das Land und die Kommunen gesichert. Träger leisten einen Trägeranteil, Eltern – mit Ausnahme für das letzte Kindergartenjahr – einen Elternbeitrag.

 

Der Landesregierung ist bewusst, dass eine Stärkung der Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eine auskömmliche Finanzierung voraussetzt. Im Rahmen des weiteren Revisionsprozesses des Kinderbildungsgesetzes werden wir das Finanzierungssystem überprüfen und in einem neuen Gesetz anpassen.

 

 

4.  Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die gesellschaftliche Teilhabe gerade auch von Kindern einkommensschwächerer Familien in diesem Zusammenhang sicherzustellen?

 

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist vereinbart, dass schrittweise die Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen eingeführt werden soll. Mit der am 1. August 2011 eingetretenen Elternbeitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs im letzten Jahr vor der Einschulung eines Kindes ist bereits ein erster Schritt realisiert.