LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/419

 

24.07.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 283

 

der Abgeordneten Monika Pieper  PIRATEN

 

 

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

 

 

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

 

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „sicheren Drittstaat“ einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit-Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

 

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

 

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

 

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren“, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

 

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenverfahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

 

2.         Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt?

 

3.         Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Asylsuchenden wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

 

4.         Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen mit angeben)?

 

5.         Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ausgesetzt?

 

 

 

 

Monika Pieper