LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/418

 

24.07.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 282

 

der Abgeordneten Monika Pieper  PIRATEN

 

 

Der Düsseldorfer Flughafen als europäisches Drehkreuz für Abschiebungen

 

 

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen. Zwar werden immer noch mit Abstand die meisten Abschiebungen über den Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt, doch wurden im Jahr 2010 von den deutschlandweit insgesamt 6.907 Menschen, die auf dem Luftweg abgeschoben wurden, immerhin 924 über den Düsseldorfer Flughafen transportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/5460). Das heißt, im Schnitt werden über den Düsseldorfer Flughafen jeden Tag knapp drei Menschen zwangsweise außer Landes gebracht.

 

Insbesondere für Sammelabschiebungen, die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert oder durchgeführt werden, spielt Düsseldorf seit 2009 eine zunehmend wichtige Rolle. Allein in den Kosovo sowie nach Serbien fanden in den Jahren 2010 und 2011 dreizehn Charterabschiebungen statt, also im Schnitt im Zweimonats-Rhythmus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB), DS 17/7288).

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Abschiebungen auf dem Luftweg wurden in den Jahren 2010 und 2011 vom Düsseldorfer Flughafen aus durchgeführt (bitte nach Zielländern und (vermuteter) Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen aufschlüsseln)?

 

2.         Wie viele Abschiebungen wurden als Sammelabschiebungen in einem eigens gecharterten Flugzeug durchgeführt (bitte nach Datum und Zielländern aufschlüsseln)?

 

3.         Welche dieser Abschiebungsaktionen wurden von FRONTEX (der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) koordiniert bzw. unter FRONTEX-Beteiligung durchgeführt (bitte nach Datum, Zielländern, Zwischenlandungen und beteiligten EU-Ländern aufschlüsseln)?

 

4.         Welche Kosten entstehen dem Land NRW für die jeweiligen Abschiebungsaktionen im Sinne von Frage 2 und 3 (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, für die Pass- oder Passersatzpapierbeschaffung, für die Feststellung der Reisefähigkeit durch Ärzte, für die Inanspruchnahme von Charterflügen, für FRONTEX-Flüge sowie für sonstige Kosten)?

 

 

 

Monika Pieper