LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4164

 

08.10.2013

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

 

Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW

 

 

I. Sachverhalt

 

Asylsuchende werden in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt (AsylVfG §45). Nordrhein-Westfalen ist aufgrund jährlicher Berechnungen entsprechend den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl verpflichtet, ca. 21 Prozent der Asylsuchenden aufzunehmen. Zu diesem Zweck betreibt das Land mehrere Einrichtungen, u. a. sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Dortmund und Bielefeld. In den EAE bleiben die ankommenden Menschen in der Regel etwa drei bis acht Tage, danach werden sie auf die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Schöppingen und Hemer verteilt, in denen sie längstens drei Monate verweilen sollen. In den ZUE findet die wichtige Verfahrensberatung statt. Die Verfahrensberatung sorgt für die Beratung in Fragen des Asylverfahrens, vermittelt Fachanwälte und organisiert fehlende Unterlagen und Dokumente. Von den ZUE aus werden die Flüchtlinge schließlich durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die 396 Städte und Gemeinden in NRW verteilt – entsprechend dem Einwohner- und Flächenschlüssel. 

 

Aufgrund gestiegener Zugangszahlen (vor allem aus Afghanistan, Syrien und Russland) und mangelnder Vorbereitungen seitens des Landes wird dieses System seit Herbst 2012 stark belastet. Zurzeit werden ankommende Flüchtlinge in verschiedenen Übergangseinrichtungen und Notunterkünften, z. B. in Unna-Massen, Neuss, Burbach und Nieheim, untergebracht. Die EAE und ZUE sind überbelegt: Z. B. wurde die Kapazitätsgrenze in Hemer am 1. Oktober 2013 um ca. 100 Personen überschritten; es werden dort im Schnitt zurzeit 250 Menschen mehr versorgt als ursprünglich  vorgesehen. In den ZUE bleiben die Menschen oft nur noch bis zu zwei Wochen und werden dann in die Kommunen weitergeleitet, um Platz für Neuankömmlinge zu schaffen. Die Kommunen haben aber selbst Schwierigkeiten, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, und besitzen weder Erfahrung noch Personal im Bereich der Verfahrensberatung. In den letzten Wochen wurde in der Presse von immer mehr Kommunen berichtet, die Asylbewerber nicht mehr adäquat unterbringen und versorgen können.

 

Nach §1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Kommunen und Gemeinden des Landes verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Menschen aufzunehmen und unterzubringen. Dabei ist das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK)  nach § 7 Abs. 3 die oberste Aufsichtsbehörde. Das MIK macht den Kommunen jedoch keinerlei Vorschriften darüber, wie die Menschen in den Kommunen zu versorgen sind. Das spiegelt sich auch im sehr unterschiedlichen Umgang der Kommunen mit den ihnen zugewiesenen Flüchtlingen wider. Teilweise mangelt es in den Unterbringungen an Privatsphäre, ausreichenden hygienischen Verhältnissen und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Schätzungen von Pro Asyl gehen davon aus, dass ein Drittel der Flüchtlinge in NRW in privaten Mietwohnungen, ein weiteres Drittel in kommunalen Unterkünften, die teils Wohnungscharakter haben, und ca. ein Drittel in Lagern lebt. Es gibt Kommunen, die gerade in Gemeinschaftsunterkünften Flüchtlingen nur Sachleistungen statt Bargeld zur Verfügung stellen. Auch die räumliche und technische Ausstattung variiert erheblich.

 

Am 1.10. wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom Kabinett verabschiedet. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes stehen Veränderungen im Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung sowie Regelungen der Zuweisung und der Zuweisungskosten. Außerdem bietet die Landesregierung Kommunen, auf deren Gebiet eine Asylbewerberunterkunft des Landes betrieben wird, zukünftig Entlastungen und Anreize an. Mit diesem Entwurf trägt das Land seiner humanitären und rechtlichen Verantwortung gegenüber Flüchtlingen aber nicht ausreichend Rechnung. Andere Bundesländer gehen hier weiter. Exemplarisch werden im Folgenden Beispiele aus den Ländern Baden-Württemberg, Bremen und Berlin vorgestellt. 

 

Baden-Württemberg

Am 23.7.2013 hat das Kabinett in Baden-Württemberg den Gesetzentwurf „Gesetz zur Neuordnung der Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, über die Erstattung von Mehraufwendungen aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ sowie den Entwurf „Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ (DVO FlüAG) zur Anhörung freigegeben. Die Landesregierung will damit die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Baden-Württemberg verbessern. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind Verbesserungen der Flüchtlingsunterbringung (Mindeststandards, Favorisierung von Wohnungsunterbringung, urbane Unterkünfte im Ort und nicht weit draußen), Verbesserung der Leistungen (weg vom Sachleistungsprinzip, Deutschkurse von Anfang an) und Verbesserung der Betreuung von Flüchtlingen (verbindliche Standards für die soziale Beratung und Betreuung, Umsetzung der Schulpflicht). Auch in Baden-Württemberg gilt das Konnexitätsgebot. 

 

 

Bremen

Am 25.4.2012 hat die Bremer Bürgerschaft beschlossen, dass es mehr Flüchtlingen in Bremen ermöglicht werden soll, in privaten Wohnungen zu leben. Kernpunkt der Bestrebungen in Bremen ist es, den geflüchteten Menschen ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen. Am 7.3.2013 wurde der Mehrheit der Asylsuchenden und  Flüchtlinge in Bremen ein sofortiges Recht auf eigene Wohnungen eingeräumt. Bei der Suche nach Wohnungen helfen den Flüchtlingen Berater, damit sie – trotz der angespannten Wohnungssituation in Bremen und möglicher Diskriminierungen von Vermieterseite – eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben.

 

Berlin

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) schreibt bestimmte Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin vor. Auf die Forderung der Berliner Piratenfraktion nach einem Internetzugang für Bewohner hin werden zukünftig in neuen vertragsgebundenen Unterbringungen Räume mit entsprechender Ausstattung an Hard- und Software sowie Internetzugang zur Verfügung gestellt. Flüchtlingen wird durch diese kostengünstige und einfache Weise ermöglicht, Kontakte zu Verwandten und Bekannten zu halten, Online-Sprachkurse zu belegen und sich über ihre  Rechte und Pflichten sowie über die aktuelle Situation in ihren  Heimatländern zu informieren. 

Am 29.8.13 verabschiedeten alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses in Berlin die Erklärung „Gemeinsam wird Berlin seiner Verantwortung gerecht: Recht auf Asyl und Schutz vor Verfolgung und Krieg“. In der Erklärung heißt es u. a., dass Flüchtlinge ein Recht auf menschenwürdige Unterbringung und Betreuung haben. Des Weiteren verurteilte das Berliner Abgeordnetenhaus jede Form von rassistischen, fremdenfeindlichen und Hass schürenden Kampagnen gegen Flüchtlinge.

 

Auch in NRW gibt es viele Beispiele dafür, wie ein menschenwürdiges Leben für Flüchtlinge gewährleistet werden kann. Ein bundesweit bekanntes Vorbild stammt aus Leverkusen. Dort hat sich gezeigt, dass die dezentrale Unterbringung in Wohnungen nicht nur humaner, sondern auch kostengünstiger ist. 

 

 

II. Der Landtag stellt fest:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 hat weitreichende Folgen für die Situation von Flüchtlingen in Deutschland. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. NRW ist verpflichtet, Flüchtlinge und Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen und adäquat zu versorgen. 

 

Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen beendet die soziale Isolation und Stigmatisierung von Flüchtlingen in den Gemeinden. Auch die Akzeptanz seitens der einheimischen Bürger wird durch dezentrale Unterbringung gefördert. 

Das Leverkusener Modell hat bundesweit Vorbildcharakter und bewährt sich seit mehr als zehn Jahren. Der Landtag empfiehlt den Kommunen in NRW zu prüfen, ob sie das Modell übernehmen können.

 

Darstellungen eines überraschenden und kaum zu bewältigenden Anstiegs von Flüchtlingszahlen muss in der Öffentlichkeit entschieden entgegengetreten werden. Deutschland nimmt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl viel weniger Menschen auf als z. B. Schweden, Belgien oder Luxemburg. In Deutschland wurden 2012 nur 945 Asylsuchende pro eine Million Einwohner registriert. Das ist ein kleiner Beitrag dazu, Menschen zu helfen, die  aufgrund der Konflikte in vielen Teilen der Welt in Deutschland Zuflucht und Schutz suchen.

 

 

III. Der Landtag beschließt:

 

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) weitergehend zu überarbeiten. Die Landesregierung soll sich am Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg orientieren und dabei besonders die humanitären Verbesserungen des baden-württembergischen Gesetzentwurfs, z. B. Deutschkurse von Anfang an, urbane und dezentrale Unterbringung in Wohnungen, qualifizierte flüchtlingsspezifische soziale Beratung und Betreuung, in den Vordergrund stellen. In diesen Arbeitsprozess sind der Flüchtlingsrat NRW, die Liga der Wohlfahrtsverbände, die Expertise der Mitarbeiter der ZUE und EAE sowie kommunale Flüchtlingsvertreter eng einzubinden. 

 

  1. Laut § 4 FlüAG sollen 4,5% der pauschalierten Landeszuweisung ausschließlich für die soziale Betreuung verwendet werden. Die Landesregierung soll den Kommunen konkrete Vorgaben für die Verwendung der Unterstützungsleistungen machen. Insbesondere muss die  soziale Betreuung  der Flüchtlinge im täglichen  Leben, bei Kontakten zu Behörden und in besonderen Lebenssituationen gewährleistet sein. Unter soziale Betreuung kann dagegen nicht die Beschäftigung von Hausmeistern, Leistungen für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen  und Reparaturarbeiten in den Unterkünften, Fahrtkosten oder allgemeine Kosten der Verwaltung fallen.

 

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, mit dem Landesintegrationsrat und dem Flüchtlingsrat NRW gemeinsam eine öffentliche Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die  Lebenssituation von Flüchtlingen zu initiieren. 

 

  1. Die Empfehlungen aus der Zuschrift „Qualitative Anforderungen an die kurzfristige Neuausrichtung der Erstaufnahme in NRW" (Zuschrift 16/282) und aus dem Eckpunktepapier „Positionen zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und zur Durchführung der Asylverfahren" der Liga der Wohlfahrtsverbände sollen bei den zukünftigen Planungen zu den Aufnahmeeinrichtungen des Landes berücksichtigt werden.

 

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zukünftig in einem transparenten Verfahren zu analysieren, welche Liegenschaften sich als Landeseinrichtungen eignen, um Flüchtlinge aufzunehmen. Auch die Verträge und Vereinbarungen mit den Betreibern der Einrichtungen sollen veröffentlicht werden. Das MIK und die Bezirksregierung Arnsberg müssen mehr Personal für die Suche nach geeigneten Gebäuden zur Verfügung stellen. Der Landtag soll regelmäßig über die Fortschritte informiert werden. 

 

  1. Es soll ein Sofortprogramm in die Wege geleitet werden, um in sämtlichen Unterbringungen in NRW Internet- und Computerarbeitsplätze in ausreichender Menge für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. 

 

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Frank Herrmann

Simone Brand

 

 

und Fraktion