LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
Drucksache 16/3007 |
|
17.05.2013 |
Kleine Anfrage 1260
des Abgeordneten Olaf Wegner PIRATEN
Unterstützung von Kreisen, Kommunen und Einrichtungsträger durch gebührenfreie Berichterstellung nach Messung der Innenraumschadstoffe durch die Landesregierung
Die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden ist laut Angaben der Landesregierung ein Zuständigkeitsproblem. So liegt die Zuständigkeit des Umweltministeriums in der Bewertung der Innenraumschadstoffe. Die Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger würden vom Umweltministerium mit gebührenfreien Messungen und mit der Erstellung von Berichten zu den Messungen unterstützt. Für die Beseitigung der PCB-Belastung sei angeblich immer der Eigentümer bzw. der Einrichtungsträger zuständig.
Das Bauministerium sei für die Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen zuständig. Wenn Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger Fragen zu Umsetzung der PCB-Richtlinie und zu Sanierungsmaßnahmen haben, stünde das Bauministerium beratend zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Berichte wurden nach Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum durch das Umweltministerium erstellt (Bitte in einer Tabelle nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: Art der Messung, Gebäude, Ergebnis, Datum)?
2. Wie lange dauert die Berichtserstellung durchschnittlich?
3. Wie viele Berichte nach Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum pro Woche kann das Umweltministerium maximal erstellen?
4. Wie viele Anfragen nach gebührenfreier Berichtserstellung nach Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum gab es insgesamt?
5. Welche Kosten wurden aufgrund der gebührenfreien Berichtserstellung nach Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum ungefähr verursacht?
Olaf Wegner