LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3005 |
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17.05.2013 |
Kleine Anfrage 1258
des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN
Unterstützung von Kreisen, Kommunen und Einrichtungsträgern durch gebührenfreie Messung der Innenraumschadstoffe durch die Landesregierung
Die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden ist laut Angaben der Landesregierung ein Zuständigkeitsproblem. So liegt die Zuständigkeit des Umweltministeriums in der Bewertung der Innenraumschadstoffe. Die Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger würden vom Umweltministerium mit gebührenfreien Messungen und mit der Erstellung von Berichten zu den Messungen unterstützt. Für die Beseitigung der PCB-Belastung sei angeblich immer der Eigentümer bzw. der Einrichtungsträger zuständig.
Das Bauministerium sei für die Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen zuständig. Wenn Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger Fragen zu Umsetzung der PCB-Richtlinie und zu Sanierungsmaßnahmen haben, stünde das Bauministerium beratend zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Messungen der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum, hat das Umweltministerium durchgeführt (Bitte in einer Tabelle nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: Ort, Gebäudeart, Schadstoff, Datum)?
2. Wie lange dauert eine Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum durchschnittlich?
3. Wie viele Messungen der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum pro Woche kann das Umweltministerium maximal durchführen?
4. Wie viele Anfragen nach gebührenfreier Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum sind insgesamt an das Umweltministerium gerichtet worden (Bitte aufschlüsseln nach: Gesamtanzahl, Bearbeitungsstatus, Ablehnungsgrund).
5. Welche Kosten wurden aufgrund der gebührenfreien Messung der Innenraumschadstoffe bei Gebäuden in kommunalem Eigentum ungefähr verursacht?
Torsten Sommer