LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2952

 

14.05.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1084 vom 12. April 2013

des Abgeordneten Dr. Joachim Paul  PIRATEN

Drucksache 16/2611

 

 

Verwaltungsaufwand bei der Hochschulzulassung

 

 

Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1084 mit Schreiben vom 13. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs haben die Hochschulen gehörige Verwaltungsaufwände zur Bewältigung der Aufgaben im Zuge der Zulassungsverfahren. Diese Aufgaben zwingen die Hochschulen eine Bürokratie aufzubauen, um serviceorientiert den Studieninteressierten bei Fragen zum Anmeldeverfahren zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Bearbeitung der höheren Bewerbungszahlen arbeitsintensiv.

 

 

1.         Wie hoch sind die Ausgaben der Hochschulen für Verwaltung im Zuge des Hochschulzulassungsverfahrens? (bitte nach Hochschulen aufgelistet)

 

2.         Wie ist die Entwicklung der Ausgaben der Hochschulen für Verwaltung im Zuge des Hochschulzulassungsverfahrens für den Zeitraum ab 2005 bis heute? (bitte nach Hochschulen aufgelistet)

 

3.         Wie hat sich die Personalsituation in der Verwaltung im Zuge des Hochschulzulassungsverfahrens im Zeitraum von 2000 bis heute entwickelt?

 

Zu den Fragen 1 bis 3 liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor, da die Hochschulen Daten zu den Kosten des Hochschulzulassungsverfahrens und zum Personaleinsatz in diesem Bereich nicht einheitlich erheben.

 

 

4.         Welche Hochschulen nutzen das serviceorientierte Dialogverfahren? (bitte nach Studiengängen und Hochschulen aufgelistet)

 

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) soll die Verfahren zur Vergabe der Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen unterstützen. Die Einführung des DoSV ist für die Hochschulen ein komplexer Vorgang, der sie in einem Vergabeverfahren unmittelbar nach dem doppelten Abiturjahrgang zusätzlich belastet bzw. belasten würde. Grund dafür sind im Wesentlichen technisch notwendige Anpassungen der Software, die bei den Hochschulen für das Verfahren zur Vergabe von Plätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen genutzt wird.

 

Am DoSV zum Wintersemester 2013/2014 beteiligen sich die Fachhochschulen Bochum und Dortmund jeweils mit dem Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Es ist zu erwarten, dass sich die nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen künftig stärker am DoSV beteiligen werden.

 

 

5.         Welche Maßnahmen entwickelt die Landesregierung, um einen reibungslosen Ablauf der Hochschulzulassungsverfahren zu gewährleisten?

 

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung gewährleistet verordnungsrechtlich und durch Einzelerlasse, dass die Verfahren zur Vergabe von Plätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen einheitlich und gerichtsfest durchgeführt werden. Aufgrund verwaltungspraktischer Bedürfnisse wird der Regelungsbestand laufend nachjustiert und fortentwickelt. So wurde seit 2011 die Automatisierung des Verfahrens dadurch gefördert, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, bei der Online-Bewerbung auch eine Priorisierung der Studienwünsche zu verlangen und Zulassungsbescheide elektronisch zu versenden. Zur Entlastung der Nachrückverfahren wurde den Hochschulen außerdem die Möglichkeit gegeben, die Teilnahme an den Nachrückverfahren von einer entsprechenden Erklärung der Bewerberinnen und Bewerber abhängig zu machen. Damit die Verfahren zur Vergabe der Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen früher beginnen können, wurde 2011 und 2012 schrittweise die Frist verkürzt, innerhalb der Bewerbungsunterlagen nachgereicht werden können; dabei wurde den Bedürfnissen der Bewerberinnen und Bewerber weiterhin Rechnung getragen.

 

Um den Komfort der Bewerberinnen und Bewerber zu vergrößern, die sich ausschließlich um Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen bewerben, werden der Versand von Zulassungsbescheiden und die Fristen koordiniert, innerhalb der Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz annehmen oder sich einschreiben müssen. Dies ermöglicht es den Bewerberinnen und Bewerbern, ihre Entscheidung über die Annahme eines Studienplatzes erst zu einem Zeitpunkt zu treffen, an dem sie Klarheit über alle in Nordrhein-Westfalen bestehenden Zulassungsmöglichkeiten haben. Weil die Bewerberinnen und Bewerber dann eine valide Entscheidung treffen können, werden dadurch auch die Nachrückverfahren der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen entlastet.