LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2950

 

14.05.2013

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Gesetzentwurf der Landesregierung

 

Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Drucksache 16/1625 (Neudruck) -

 

 

Altersteilzeit für alle Beamtengruppen zulassen – Beschränkung auf bestimmte Verwaltungsbereiche und Beamtengruppen aufheben

 

 

I.   Ausgangslage

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung unter anderem die am 31. Dezember 2012 ausgelaufene Regelung zur Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Unbestritten ist die Verlängerung der Altersteilzeit um weitere drei Jahre als positiv zu werten, da im Hinblick auf die vielfältigen Belastungssituationen im öffentlichen Dienst eine Alternative zur Dienstunfähigkeit bzw. zur vorzeitigen Zurruhesetzung geboten wird.

 

Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, ein solches bewährtes Instrument zur Personalentwicklung auf einen Verwaltungsbereich bzw. eine Beamtengruppe, nämlich den Lehrerbereich, zu beschränken und den übrigen Beamtenbereich außen vor zu lassen. Insbesondere die Begründung im Gesetzentwurf, dass die hohen Belastungen im Lehrerbereich den Anspruch auf Altersteilzeit rechtfertigen, würde beispielsweise angewandt auf die Bereiche der Polizei, Feuerwehr und des Justizvollzuges auch dort seine Berechtigung finden. Es kommt somit zu einer willkürlichen und nicht gerechtfertigten Benachteiligung von einzelnen Beamtengruppen.

 

Die beteiligten Verbände stellten in ihren Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des vorliegenden Gesetzentwurf fest, dass es erforderlich sei, die im Lehrerbereich geltenden Altersteilzeitregelungen auch auf andere Beamtengruppen zu übertragen. Grund dafür seien die hohen Krankenzahlen und die Tatsache, dass viele Beamtinnen und Beamte vor Vollendung der gesetzlichen Altersgrenze aus Gründen der Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis ausscheiden.

II.  Der Landtag stellt fest:

 

-           Die Beschränkung der Altersteilzeit auf eine Beamtengruppe ist schon auf Grund der vorliegenden Begründung eine willkürliche und nicht gerechtfertigte Diskriminierung anderer Bereiche des Beamtenwesens.

 

-           Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der steigenden Krankenzahlen sowie der hohen Belastungen im gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Öffnung des Altersteilzeitmodells für möglichst alle Beamten durchzuführen.

 

 

III. Der Landtag beschließt:

 

-           den Beschluss der Landesregierung zur Beschränkung der Altersteilzeit auf den Lehrerbereich aufzuheben.

 

-           die Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung für Verwaltungsbereiche und Beamtengruppen zuzulassen, die ähnlichen und insbesondere höheren Belastungen ausgesetzt sind.

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Dirk Schatz

 

und Fraktion