LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2949

 

14.05.2013

 

 

 

 

Änderungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

zum Gesetzentwurf der Landesregierung

 

Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/1625 - Neudruck)

 

in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drucksache 16/2904)

 

Der Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

 

Artikel 6 Nummer 12 (§ 14a) erhält folgende Fassung:

 

              In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 wird die Zahl „325“ mit „470“ ersetzt.

 

Begründung:

 

Sinn der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes ist die Schließung der unfreiwilligen Versorgungslücke zwischen der Versetzung in den Ruhestand und dem späteren Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur teilweise auf eigenem, freiwilligem Entschluss beruht (z.B. bei Dienstunfähigkeit oder auf Grund einer besonderen Altersgrenze). Die freiwillige Weiterarbeit in einer geringfügigen Beschäftigung könnte sich jedoch für diese Beamten nachteilig auswirken. Sogenannte „Minijobs“ dürfen seit dem 01.01.2013 eine Verdienstobergrenze von 450 Euro aufweisen und würden damit die vorgesehene Höchstgrenze von 325 Euro überschreiten. Aus diesem Grund ist der Bundesgesetzgeber auch der Ansicht, dass ein zweimaliges Überschreiten der Höchstgrenze durch Hinzuverdienst im Rahmen der 400 Euro-Regel angemessen ist. Durch die Erhöhung der pauschalen Hinzuverdienstgrenze auf 470 Euro (wie in anderen Bundesländern auch) könnte dieser Benachteiligung entgegen gewirkt und eine grundlose Schlechterstellung der nordrhein-westfälischen Versorgungsempfänger vermieden werden.

 

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Dirk Schatz

 

und Fraktion