LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2948 |
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14.05.2013 |
Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/1625 - Neudruck)
in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drucksache 16/2904)
Abschnitt I., Artikel 2 Nummer 6 (§ 28) erhält folgende Fassung:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „können ganz oder teilweise anerkannt werden“ mit den Worten „sind ganz oder teilweise anzuerkennen“ ersetzt.
Begründung:
Die im angenommenen Änderungsantrag getroffenen Verbesserungen für die Anrechnung sonstiger hauptberuflicher Zeiten sind zu begrüßen. Dennoch wird die erhebliche Bedeutung dieses Instruments immer noch unterschätzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen, ist es geboten, aus der Ermessensvorschrift für die Berücksichtigung von sonstigen Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit eine bindende Verpflichtung zu schaffen.
Dr. Joachim Paul
Monika Pieper
Dirk Schatz
und Fraktion