LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2948

 

14.05.2013

 

 

 

 

Änderungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Gesetzentwurf der Landesregierung

 

Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/1625 - Neudruck)

 

in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (Drucksache 16/2904)

 

 

Abschnitt I., Artikel 2 Nummer 6 (§ 28) erhält folgende Fassung:

 

In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „können ganz oder teilweise anerkannt werden“ mit den Worten „sind ganz oder teilweise anzuerkennen“ ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Die im angenommenen Änderungsantrag getroffenen Verbesserungen für die Anrechnung sonstiger hauptberuflicher Zeiten sind zu begrüßen. Dennoch wird die erhebliche Bedeutung dieses Instruments immer noch unterschätzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen, ist es geboten, aus der Ermessensvorschrift für die Berücksichtigung von sonstigen Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit eine bindende Verpflichtung zu schaffen.

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Dirk Schatz

 

und Fraktion