LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2935 |
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13.05.2013 |
Kleine Anfrage 1232
der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN
Nachfragen zu öffentlichen Bekenntnisgrundschulen
Aus den Antworten auf meine Kleine Anfragen (Drs. 16/2691 und 16/2692) zu öffentlichen Bekenntnisschulen ergeben sich weitere Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Kommunen des Landes gibt es öffentliche Bekenntnisgrundschulen?
2. Wie ist der Anteil der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen an der Gesamtzahl der öffentlichen Grundschulen in diesen Kommunen?
(Bitte nach Schulbekenntnissen differenziert ausweisen.)
3. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Religionsunterricht und religiöse Erziehung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen“ (Drs. 16/26919) wird dargelegt, dass an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nur solche Kinder einen Anspruch auf Religionsunterricht im schulfremden Bekenntnis haben, wenn „eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulwegs erreichbar sind“.
Auf wie viele nordrhein-westfälische Schüler trifft dies gegenwärtig zu?
Monika Pieper