LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2881 |
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07.05.2013 |
Kleine Anfrage 1224
der Abgeordneten Daniel Düngel und Kai Schmalenbach PIRATEN
Kennt die Landesregierung den Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen?
In einer am 03.05.2013 erschienenen Pressemitteilung beruft sich der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) auf den Hamburger Verwaltungsrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer, der zu der Feststellung kommt, dass elektrische Zigaretten nicht von der Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes erfasst sind.
Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung ist unter http://www.vd-eh.de/de/ezigarette-fallt-nicht-unter-das-nichtraucherschutzgesetz.html abrufbar.
1. Wie bewertet die Landesregierung den in der Pressemitteilung geschilderten Sachverhalt?
2. Gilt das Nichtraucherschutzgesetz für elektrische Zigaretten?
3. Sofern Ja, womit begründet sich die Haltung der Landesregierung?
4. Sofern nein, warum wurde das nicht deutlich von der Landesregierung kommuniziert?
5. Welche Rolle spielte hierbei das vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beauftragte Gutachten (Vorlage 16/394)?
Daniel Düngel
Kai Schmalenbach