LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2715 |
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24.04.2013 |
Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
zum Antrag 16/2617 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mietsteigerungen begrenzen – soziale Spaltung verhindern
Der Antrag wird in Punkt II. wie folgt ergänzt:
„II. Der Landtag beschließt:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
· in einer Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirische Untersuchung gemäß § 558 Abs. 3 BGB für die Dauer von fünf Jahren Gebiete zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teilbereich der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und daher die Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Pro-zent begrenzt sind.
· bereits während der Erarbeitung der Rechtsverordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB die Interessensverbände der Wohnungswirtschaft, der Mieterinnen und Mieter sowie die Kommunen einzubeziehen.
· den zuständigen Ausschuss des Landtages noch vor Vergabe/Erstellung eines etwaigen Gutachtens bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Gebietsbestimmung entsprechend § 558 Abs. 3 BGB zu informieren sowie eine Stellungnahme der Fraktionen zu ermöglich und im weiteren Prozess zu berücksichtigen.“
Begründung:
Die Einführung einer Rechtsverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB, wie er im Antrag 16/2617 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird, ist zu unterstützen.
Des Weiteren sollte – im Sinne der Teile der Bevölkerung, deren Versorgung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist -, die entsprechende Rechtsverordnung so bald wie möglich erlassen werden und Gültigkeit erhalten.
Dennoch kann die Rechtsverordnung ihre Wirksamkeit nur dann zielgerichtet entfalten, wenn zu ihrer Bestimmung qualitative Grundlagen vorhanden sind. Im Antrag 16/2617 wird daher folgerichtig als Basis der Verordnung eine „qualifizierte empirische Untersuchung“ verlangt.
Die Erfahrungen mit der Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung Anfang 2012, der eine ganz ähnliche rechtliche Situation zu Grunde lag, haben jedoch gezeigt, dass gerade in der Erstellung einer solchen Untersuchung reichlich Konfliktpotential liegt. Kritisiert wurde damals die inhaltliche Qualität des als Grundlage dienenden Gutachtens, aber auch die mangelnde Beteiligung von Interessensverbänden, insbesondere der Mieterinnen und Mieter.
Viele Probleme hätten hier durchaus im Ansatz behoben werden können, wäre das Verfahren transparenter und die Beteiligung von Experten und Betroffenen gewährleistet gewesen. In Zukunft sollte die Landesregierung daher derartige Verfahren offener und diskursiver ausgestalten, um ihre Handlungen auf ein breiteres Fundament an Fachwissen zu stellen und der demokratischen Mitgestaltung der Menschen mehr Gewicht zu verleihen.
Dr. Joachim Paul
Frank Herrmann
Olaf Wegner
und Fraktion