LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2712 |
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23.04.2013 |
Kleine Anfrage 1107
der Abgeordneten Robert Stein und Simone Brand PIRATEN
Transparenter Verbraucherschutz sichergestellt?
In der Datenbank www.lebensmitteltransparenz-nrw.de werden Daten gemäß § 40 Absatz 1 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) gesammelt. Die Datenbank dient somit dem Verbraucherschutz und der Transparenz. Für eine ordentliche Pflege der Datenbank ist man auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen. Zeitungsberichte (beispielsweise http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/hygienedatenbank-drei-betriebe-vorgemerkt-2491474.html) lassen aber auch kritische Stimmen zu Wort kommen. So sollen u.a. erst Verstöße eingetragen werden, die mit einem Mindestbußgeld von 350€ behaftet sind, wobei die Kommunen ähnliche bzw. vergleichbare Vergehen mit unterschiedlicher Bußgeldhöhe versehen können und somit nicht sichergestellt wird, dass alle Vergehen in der Datenbank gelistet sind. Für die Stadt Hamm sind zwei Fälle erst am 03.04.2013 gelistet worden, obwohl die Gutachten zu den betroffenen Fällen auf den 23.01.2013 datiert sind. Dies lässt erhebliche Zweifel an der zeitnahen Erfassung der Daten aufkommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Stellen sind an der Pflege der Datenbank beteiligt bzw. sind dafür verantwortlich?
2. Wie viele Fälle gab es landesweit in den letzten 5 Jahren (gestaffelt nach Jahren und Kommunen), in denen ein Bußgeld von mehr als 350€ ausgesprochen wurde?
3. Wodurch kommt es zu den beschriebenen Verzögerungen zwischen Hygienevergehen und dem Veröffentlichen in der Hygienedatenbank?
4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen um zukünftig solche Verzögerungen zu reduzieren?
5. Welche Kosten verursacht das Betreiben der Datenbank jährlich (inkl. potentieller Personal-, Raum-, Serverkosten etc.)?
Robert Stein
Simone Brand