LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2711

 

23.04.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1106

 

des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder   PIRATEN

 

 

 

Dauerlagerung von Uranoxid an der Urananreicherungsanlage Gronau“

 

 

 

Beim Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau fallen jedes Jahr mehrere Tausend Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid (UF6) als Abfallprodukt an. Dieses darf in Gronau auf dem Gelände der von der Urananreicherungsfirma Urenco betriebenen Urananreicherungsanlage derzeit im Freien (!) zeitlich „unbefristet“ gelagert werden

 

Ab 2014 soll in einer eigens dafür in Bau befindlichen oberirdischen Lagerhalle nach Auskunft der Bundesregierung vom 22. März 2013 (Bundestagsdrucksache 17-12446) das abgereicherte Uran in Form von Uranoxid zeitlich „unbefristet“ lagern dürfen. Diese neue Lagerhalle, deren Bau 2005 von der damaligen rot-grünen Landesregierung genehmigt wurde, ist nicht gegen Flugzeugabstürze verbunkert.

 

Die sogenannte „Dekonversion“ von Uranhexafluorid in Uranoxid findet derzeit in einer Areva-Atomanlage in Südfrankreich statt. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Dekonversion voraussichtlich ab 2016 in einer neu geplanten Urenco-Dekonversionsanlage auf dem Gelände der Urenco-Urananreicherungsanlage Capenhurst in Großbritannien stattfinden.

 

Nach Auskunft der Bundesregierung vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17-8041) reicht das Freilager für Uranhexafluorid in Gronau für maximal fünf Betriebsjahre, die neue Lagerhalle für Uranoxid für maximal zehn Betriebsjahre. Bei einem zeitlich unbefristeten Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau müsste also in Gronau alle zehn Jahre mit dem Bau einer Lagerhalle für 60 000 Tonnen Uranoxid gerechnet werden.

 

Die Landesregierung hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Uranmüll aus Gronau aus „wasserrechtlichen Gründen“ nicht mit mittel- und schwachradioaktivem Atommüll endgelagert werden könne, sondern in das auf absehbare Zeit nicht existente Bundes-Endlager für hochradioaktiven Atommüll eingelagert werden müsse.

 

Nach Auskunft der Urenco plant diese am Urenco-Standort Capenhurst in Großbritannien zum Beispiel eine Langzeitlagerung von Uranoxid bis ins Jahr 2120! Ein derartiges Modell scheint in Gronau von Urenco auch geplant sein.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Trifft die Aussage der Bundesregierung zu, dass die Urenco in der im Bau befindlichen oberirdischen,  unverbunkerten Lagerhalle in Gronau tatsächlich bis zu 60 000 Tonnen Uranoxid zeitlich unbefristet lagern darf?

 

2.         Welche Ziele hat die Landesregierung 2005 bei der Erteilung der zeitlich unbefristeten Lagerungsgenehmigung für 60 000 Tonnen Uranoxid in einer oberirdischen, unverbunkerten Lagerhalle in Gronau verfolgt?

 

3.         In welcher Höhe muss die Urenco derzeit Rückstellungen für eine sichere Endlagerung des in Gronau anfallenden abgereicherten Uranhexafluorids vornehmen?

 

4.         Wie bewertet die Landesregierung die zusätzlichen Atomtransporte – und die damit verbundenen Gefahren für die Menschen in NRW entlang der Transportstrecken – von abgereichertem Uranhexafluorid zur „Dekonversion“ nach Südfrankreich und ab 2016 nach Großbritannien, die dann als Uranoxid-Transporte nach Gronau zurückkommen, vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung immer wieder betont, unnötige Atomtransporte von einem Zwischenlager ins nächste unterbinden zu wollen?

 

5.         Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Auskunft der Bundesregierung, dass das Uranoxidlager von Urenco nur für 10 Betriebsjahre reichen wird, die Aussicht, dass in Gronau bei einem zeitlich unbefristeten Betrieb der Urananreicherungsanlage alle zehn Jahre eine neue Lagerhalle für 60 000 Tonnen Uranoxid beantragt, genehmigt und gebaut werden müsste?

 

 

 

Hanns-Jörg Rohwedder