LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2710

 

23.04.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1105

 

des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder   PIARTEN

 

 

 

Endlagerung des Uranmülls aus der Urananreicherungsanlage Gronau

 

 

 

Die sichere Langzeit-Entsorgung des deutschen Atommülls – auch als „Endlagerung“ tituliert – beherrscht seit langem ohne greifbare Ergebnisse die politische Diskussion. Durch die Urananreicherung in Gronau fallen jedes Jahr mehrere Tausend Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid als Abfall an.

 

2005 genehmigte die damalige rot-grüne Landesregierung der multinationalen Urananreicherungs-Firma Urenco den drastischen Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau. Damit verbunden war die Genehmigung für den Bau einer oberirdischen, unverbunkerten Lagerhalle für bis zu 60 000 Tonnen Uranoxid (U3O8) auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau.

 

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (Bundestagsdrucksache 17-12446) teilt das Bundeswirtschaftsministerium am 22. März 2013 als Antwort auf die Fragen 18 und 19 mit, die Lagerung des Urans in der 2014 betriebsbereiten Lagerhalle auf dem Werksgelände sei zeitlich „unbefristet“. Zudem dürfe die Urenco selbst entscheiden, ob der abgereicherte Uranmüll als „Wertstoffreserve“ oder aber doch als Atommüll zu werten sei.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Trifft die Aussage der Bundesregierung zu, dass die Urenco tatsächlich selbst entscheiden darf, ob das abgereicherte Uranhexafluorid sowie das später dekonvertierte Uranoxid tatsächlich als „Wertstoff“ oder als Atommüll zu sehen ist?

 

2.         Welche objektiven Kriterien gibt es im Genehmigungsbescheid von 2005 oder in einem anderen Genehmigungsbescheid in Zusammenhang mit dem Bau bzw. dem Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau, wann und unter welchen Bedingungen abgereichertes Uran, das bei der Urananreicherung als Abfallstoff anfällt, als Atommüll zu sehen ist?

3.         Wie will die Landesregierung vermeiden, dass die Urenco die zeitlich unbefristete Lagerungsmöglichkeit von bis zu 60 000 Tonnen Uranoxid in Gronau nicht zu einer kostengünstigen oberirdischen „End“-Lagerungsmöglichkeit missbraucht?

 

4.         Welche rechtlichen bzw. politischen Möglichkeiten hat die Landesregierung, eine faktische Endlagerung der bis zu 60 000 Tonnen Uranoxid in Gronau zu verhindern?

 

5.         Welche anderen oberirdischen bzw. unterirdischen Lagerstätten von Nuklearmaterial oder Atommüll gibt es in Deutschland, die mit einer unbefristeten Lagerungsgenehmigung versehen sind (bitte nach Ort, Art der Atomanlage und dem jeweiligen Lagerungsinhalt aufschlüsseln)?

 

 

 

Hanns-Jörg Rohwedder