LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2708

 

23.04.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1103

 

des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder   PIRATEN

 

 

 

Flugverbotszonen über den Atomanlagen in NRW

 

 

 

Die Landesregierung hat zuletzt in den Landtagsdrucksachen 16/2525 sowie 16/2583 über die unterschiedlichen Flugverbotszonen über den Atomanlagen in Gronau, Ahaus, Duisburg, Jülich, Hamm und Würgassen berichtet. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Regelungen von Standort zu Standort sehr unterschiedlich sind. Für das Zwischenlager Ahaus und die Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg gibt es zum Beispiel gar keine Flugverbotszone.

 

Zudem teilt die Landesregierung mit, dass die Verantwortung für die Flugsicherheit rund um die  Atomanlagen in NRW allein der Bundesregierung, der Deutschen Flugsicherung sowie militärischen Stellen unterliege. Deshalb müssten sich die Katastrophenschutzbehörden auch nicht um mögliche Reaktionszeiten bei willentlichen Verletzungen Gedanken machen.

 

Wörtlich heißt es in Landtagsdrucksache 16-2583: „Der Objektsicherungsdienst der Urenco meldet der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nahe Flugbewegungen.“

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         In welcher Weise werden die Landesregierung bzw.  andere Landesbehörden bei der Einrichtung, Ausgestaltung von Flugverbotszonen rund um die Atomanlagen in NRW mit einbezogen?

 

2.         Inwieweit hält die Landesregierung eine Ausweitung der jetzigen Flugverbotszone rund um die Urananreicherunganlage in Gronau für angemessen vor dem Hintergrund, dass dort Tausende Tonnen Uranhexafluorid unter freiem Himmel lagern?

 

3.         Wird die Landesregierung mit der Bundesregierung in Verhandlungen eintreten, um für alle Atomanlagen in NRW eine Flugverbotszone einrichten zu lassen?

 

4.         Welche konkreten Konsequenzen hat die Landesregierung in den vergangenen 12 Jahren aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 für die Sicherung der Atomanlagen in NRW gegen Flugzeugabstürze gezogen?

 

5.         In welcher Weise können der „Objektsicherungsdienst“ der Urenco sowie die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bei einer willentlichen Verletzung der Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau noch rechtzeitig entsprechende Abwehrmaßnahmen ergreifen?

 

 

 

Hanns-Jörg Rohwedder