LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2638

 

16.04.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 962 vom 12. März 2013

der Abgeordneten Birgit Rydlewski   PIRATEN

Drucksache 16/2297

 

 

 

Sammlung von Schülerdaten durch Gutscheinaktionen an Schulen

 

 

 

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 962 mit Schreiben vom 16. April 2013 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Der Journalist und Blogger Richard Gutjahr berichtet am 23.2.2013 in seinem Blog unter http://gutjahr.biz/2013/02/bertelsmann:

 

„Mit Millionen von Gutscheinen, die Bertelsmann an deutschen und österreichischen Schulen verteilt, geht der Medienkonzern gezielt auf Adressenjagd von Minderjährigen…“

 

Bei Werbeaktionen der inmediaONE] GmbH an Schulen werden Gutscheine für Titel aus dem Verlagsangebot durch die KlassenlehrerInnen an die SchülerInnen verteilt. Auf den Teilnahmepostkarten können die Eltern per Unterschrift eine Erlaubnis zur Speicherung und Weitergabe von Daten des Kindes zu Werbezwecken ausstellen. Zudem wird in einem weiteren, sehr klein gedruckten Text auf der Karte darüber informiert, dass die Daten von SchülerInnen aber auch ohne Einwilligung der Eltern gespeichert und an Dritte weitergereicht werden könnten. Betroffene Eltern berichten von Anrufen und Hausbesuchen von Handelsvertretern als Folge der Teilnahme ihrer Kinder an der Aktion. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bewertet in einem Schreiben vom 30.4.2009 eine von inmediaONE] durchgeführte Gutscheinaktion als unzulässige Werbung. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen könne hierbei kein schulisches Interesse an einer Beteiligung an der Gutscheinaktion bestehen:

 

http://www.realschule.bayern.de/schulleitung/kms/archiv/0946827.pdf

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 962 wurde eine entsprechende Anfrage bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Nur bei zwei Bezirksregierungen liegen überhaupt Erkenntnisse vor, die anderen meldeten Fehlanzeige.

 

 

1.         Welche Kenntnisse hat das MSW zur Beteiligung von öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen an Gutschein-Aktionen der inmediaONE GmbH?

 

Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet von Kontakten von inmediaONE zu zwei Schulen des Regierungsbezirks. Ein Fall im Jahre 2012, der andere Fall liegt schon mehrere Jahre zurück. Auch im Regierungsbezirk Detmold sind einzelne Fälle bekannt geworden. Bei den übrigen Bezirksregierungen liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

2.       Welche Kenntnisse hat das MSW zur Beteiligung von öffentlichen Schulen an ähnlichen Aktionen von anderen Unternehmen?

Keine.

 

 

3.       Wie bewertet die Landesregierung die beschriebenen Werbeaktionen?

 

4.       Welche Richtlinien oder Anweisungen der Landesregierung sind für Schulleitungen im Hinblick auf derartige Werbeaktionen maßgeblich?

 

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet:

 

Nach § 99 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. Die Werbeaktion der inmediaONE GmbH dient nicht schulischen Zwecken, die Landesregierung bewertet die Werbeaktion daher als unzulässig i.S.d. Gesetzes.

 

Nach § 56 Abs. 1 S. 1 u. 2 SchulG dürfen schulfremde Druckschriften an die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgrundstück nicht verteilt werden. Zu den schulfremden Druckschriften gehören alle Veröffentlichungen, die nicht als Informationsschriften der Schulaufsichtsbehörden oder als Schülerzeitungen herausgegeben werden. Auch vor diesem Hintergrund bewertet die Landesregierung die Werbeaktion als unzulässig.

 

Ob durch die Aktion auch datenschutzrechtliche Belange berührt werden, kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da die in Rede stehenden Teilnahmepostkarten nicht bekannt sind. Dies kann jedoch auch dahin gestellt bleiben, da die Werbemaßnahme schon aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Regelungen nicht zulässig ist.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW wird kurzfristig im Rahmen von Dienstbesprechungen die Bezirksregierungen nochmal auf die geltende Rechtslage hinweisen und diese bitten, die Schulen in entsprechender Weise zu unterrichten.

 

 

5.       Welche Kenntnisse hat das MSW zu Beschwerden von Schülerinnen, Eltern oder Lehrerinnen über derartige Werbeaktionen an Schulen?

 

Keine.