LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2629

 

16.04.2013

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

 

Transparenz in der Landespolitik - Vertrauen schaffen!

 

 

I.          Sachverhalt

 

Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 753 zweier Mitglieder der Fraktion der PIRATEN vom 12.12.2012 haben die Landesregierungen der 14., 15. und 16. Wahlperiode über 270 Gutachten erstellen lassen, die bisher von der Regierung nicht veröffentlicht wurden. Die Arbeit der Ministerien beruht auf der Grundlage dieser Gutachten. Bis heute beeinflusst der Inhalt vieler Gutachten das Handeln der aktuellen Landesregierung. Zuletzt wurde genau dies im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Unterausschuss Personal bei der Debatte um das Gutachten zu den Demografieeffekten und der Benchmarkanalyse diskutiert.

 

Die Landesregierung selbst hat nun Ende März die Eckpunkte für ihre Open Government-Strategie vorgestellt. Dort heißt es: „Open.NRW soll die Regierungs- und Verwaltungsarbeit durch frühere und intensivere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft effizienter gestalten.“ Unter Berücksichtigung dieser Forderung der Regierung an ihr eigenes Handeln stellt sich die Frage, warum die in der Antwort der Kleinen Anfrage 753 genannten Gutachten nicht unlängst veröffentlicht wurden.

 

Die Grundlage für politisches Handeln stellt das Recht auf Information dar. So ist es verankert im Informationsfreiheitsgesetz. Trägt man den Gedanken weiter, muss man von einer Pflicht zur Veröffentlichung sprechen. Wenn im Zusammenhang mit der Beauftragung von externen Gutachtern Steuergelder in die Hand genommen werden, um die Expertise eines Ministeriums zu erweitern, hat die Bevölkerung ein besonderes Recht, über die Problemlagen und mögliche Lösungsansätze informiert zu werden.

 

Spätestens sobald sich die Regierung auf eine Vorgehensweise festgelegt hat, die auf Grundlage eines Gutachtens entstanden ist, sollte die Öffentlichkeit über die Entscheidungshilfe und ihre Entstehung vollumfänglich informiert werden. Selbstverständlich gilt dies auch dann, wenn man gerade durch Unterlassung einer aktiven Handlung ein Verfahren oder Geschehen weiter unkommentiert lässt.

II.         Der Landtag stellt fest:

 

Transparenz in der Landesregierung ist ein unersetzlicher Grundstein für Vertrauen der Bürger in die Politik.

 

 

III.        Der Landtag beschließt:

 

1.            Der Landtag ist bestrebt, das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen und zu diesem Zweck so transparent wie möglich zu werden.

 

2.            Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Gutachten und Studien in einem geeigneten Zeitrahmen nach Eingang zu veröffentlichen. Dieser Zeitrahmen soll 4 Wochen nicht überschreiten.

 

3.            Soweit möglich, sollen auch die Gutachten und Studien veröffentlicht werden, die datenschutzrechtlich nicht komplett zu veröffentlichen sind. Relevante Stellen werden geschwärzt.

 

4.            Die Landesregierung wird aufgefordert, bei Ausschreibungen und Vergaben für Gutachten an externe Dienstleister bereits darauf zu achten, dass einer weiteren Veröffentlichung nichts entgegensteht.

 

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Kai Schmalenbach

Michele Marsching

 

 

und Fraktion