LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2614

 

16.04.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 963 vom 12. März 2013

des Abgeordneten Dirk Schatz   PIRATEN

Drucksache 16/2302

 

 

 

Öffentlich zugängliche Bereiche in Polizeigebäuden in Nordrhein-Westfalen – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/2208) auf die Kleine Anfrage (Drucksache 16/1977)

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 963 mit Schreiben vom 15. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Landesregierung führt in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Barrierefreier Zugang in öffentlichen Gebäuden – Mangelnde Umsetzung bei Neu- und Umbauten von Polizeigebäuden in NRW“ an, dass weite Teile der Polizeigebäude schon aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit unzugänglich sind. Diese Ansicht vertrat auch das Bauministerium in der Sitzung des Innenausschusses vom 07. März 2013. Demnach dürfen Bürgerinnen und Bürger den nichtöffentlichen Teil von Polizeigebäuden nicht betreten. Tatsache ist jedoch, dass sich insbesondere die Kriminalkommissariate in den oberen Etagen befinden. Nichtbehinderte Menschen werden dort regelmäßig in den Büroräumlichkeiten der Sachbearbeiter betreut, beraten und vernommen. Es handelt sich somit um einen öffentlichen Bereich, welcher für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen zugänglich sein muss.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Zahlreiche öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen wurden in Jahren errichtet, in denen heute überholte Richtlinien galten. Das betrifft auch die Standards zur Barrierefreiheit. Bei Neubauten werden die jeweils aktuellen Gesetze und Normen beachtet. Für bestehende Gebäude gilt ein Bestandsschutz. Bei Modernisierungsmaßnahmen werden alte Gebäude schrittweise angepasst.

 

Die in letzter Zeit neu errichteten Polizeidienstgebäude, etwa für das Polizeipräsidium Bonn, die Kreispolizeibehörde Geldern oder das Polizeipräsidium Köln sind barrierefrei erschlossen. Insgesamt ist der überwiegende Teil der Polizeigebäude im Bereich der Wachen rollstuhlgerecht für Besucher zugänglich. Dieser Bereich liegt normalerweise in der jeweiligen Eingangszone des Erdgeschosses und verfügt auch über eine entsprechende Toilettenanlage.

 

Die Organisation des Dienstbetriebes obliegt den jeweiligen Behörden, die bei der Unterbringung der Dienststellen Belange des barrierefreien Zugangs im Rahmen der gegeben Möglichkeiten berücksichtigen. Soweit einzelne Kommissariate aufgrund der baulichen Situation nicht unmittelbar zugänglich sein sollten, sind Möglichkeiten vorzusehen, die eine Erledigung des Dienstgeschäftes in zugänglichen Bereichen ermöglichen.

 

 

1.         In welchen Etagen befinden sich die Kommissariate Opferschutz, Prävention, Einbruch, Verkehr, Waffenbereich etc. (bitte aufgelistet nach Polizeibehörde und Liegenschaft)?

 

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nutzt derzeit rund 1.200 Liegenschaften; bei einem großen Teil davon kann von Publikumsverkehr ausgegangen werden. Eine vollständige Erhebung der Situation in den Liegenschaften kann in der zur Beantwortung einer kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nicht vorgenommen werden.

 

 

2.       Welche Polizeibehörde hat seine Vernehmungs- und Beratungsräume ausschließlich im öffentlichen Bereich bzw. Erdgeschoss (bitte aufgelistet nach Liegenschaft und Kommissariat)?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

3.       Welche Polizeibehörde besitzt im öffentlichen Teil bzw. Erdgeschoss einen barrierefreien Zugang und eine behindertengerechte Toilette (bitte aufgelistet nach Liegenschaft)?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

4.       In welcher Polizeibehörde wird der Publikumsverkehr (Vernehmung, Beratung, Betreuung, Zeugenaussage, Anzeigenerstattung etc.) ausschließlich im öffentlichen Bereich bzw. Erdgeschoss abgewickelt?

 

Keine Polizeibehörde wickelt den Publikumsverkehr (Vernehmung, Beratung, Betreuung, Zeugenaussage, Anzeigenerstattung etc.) ausschließlich im öffentlichen Bereich bzw. Erdgeschoss ab.

 

 

 

 

5.       Werden z.B. die historischen Führungen im PP Wuppertal nun aus dem Sicherheitsgedanken eingestellt?

 

Nein.