LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
Drucksache 16/2613 |
|
16.04.2013 |
Kleine Anfrage 1086
des Abgeordneten Daniel Düngel PIRATEN
Interessenskonflikt zwischen wirtschaftlichen Bestrebungen von sozialen Einrichtungen und dem Kindeswohl bei Inobhutnahmen
In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/1783 erkannte die Landesregierung keinen Interessenskonflikt im Zusammenhang mit den Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören nach §§ 70 und 71 SGB VIII Träger der öffentlichen Jugendhilfe an. Diese üben dahingehend eine Doppelfunktion aus: sie sind im zum Einen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die zuständige Instanz für die rechtliche und fachliche Aufsicht über die kommunalen Jugendämter und somit als Kontrollgremium für die Gewährleistung des Kindeswohles im Zusammenhand mit Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII mitverantwortlich. Gleichzeitig sind diese Träger aber auch weitestgehend die Betreiber der Einrichtungen, welche für die Unterbringung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen zuständig sind und nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben haushalten müssen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung das Spannungsfeld zwischen ökonomischen Interessen hinsichtlich einer wirtschaftlichen Auslastung, sowie der neutralen Beurteilung des Kindeswohles, wie oben beschrieben?
2. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Platzkapazitäten für Maßnahmen nach § 42 SGB VIII?
Daniel Düngel