LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2612

 

16.04.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1085

 

des Abgeordneten Daniel Düngel   PIRATEN

 

 

 

Hat das „staatliche Wächteramt“ für die Landesregierung lediglich Symbolcharakter?

 

 

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 16/1783 verweist die Landesregierung darauf, dass es sich bei § 1 Absatz 2 des SGB VIII und dem Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetztes nicht um Zuständigkeitsnormen handelt, sondern diese lediglich das „staatliche Wächteramt“ regeln.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Wie definiert die Landesregierung das "Wächteramt" gemäß §1 Absatz 2 SGB VIII und Artikel 6 Absatz 2 GG?

 

2.         Welche konkreten Handlungsaufforderungen leitet die Landesregierung aus diesem gesetzlichen Wächteramt für sich ab?

 

 

 

Daniel Düngel