LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2541

 

05.04.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 958 vom 6. März 2013

der Abgeordneten Simone Brand   PIRATEN

Drucksache 16/2263

 

 

Monitoringprogramm für frei lebende Raubtiere – Sachstand NRW

 

 

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 958 mit Schreiben vom 5. April 2013 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Am 19.02.2013 wurde der "Risikobär" M13 in der Schweiz erschossen. Er teilt damit das Schicksal mit dem 2006 in Bayern erschossen Bären Bruno und dem 2012 erschossenen Westerwald-Wolf.

 

Bären und Wölfe kehren nach Deutschland zurück. Es zeigt sich, dass es aufgrund mangelnder Vorkehrungen in anderen Bundesländern oft zu Unsicherheit in der Bevölkerung kommt. Damit einhergehend wird oft vorschnell die Forderung nach einem Abschuss der geschützten Tiere gestellt.

 

Das Monitoringprojekt "Konzept Bär" der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (2009) definiert folgende Ziele: 

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Zu den Großraubtieren werden die Arten Bär, Wolf und Luchs gezählt. Für Nordrhein-Westfalen gibt es zum Luchs seit 1999 vermehrt Hinweise für die Anwesenheit einzelner Tiere. Zum Wolf gab es nur einen einzelnen sicheren Hinweis aus dem Jahr 2009. Mit dem Auftreten eines Bären wird in Nordrhein-Westfalen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen sein.

 

 

 

 

 

1.    Wie wird die Landesregierung die Bevölkerung über etwaige Zuwanderungen von Großraubtieren aufklären?

 

Angesichts der besonderen naturschutzfachlichen Bedeutung der Zuwanderung von Großraubtieren der Arten Wolf und Luchs wird dieses Ereignis beim ersten Nachweis durch geeignete Pressemitteilungen der zuständigen Fachbehörden bekannt gemacht (vgl. Pressemitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz „Bestätigt: Der Wolf war zu Besuch in Ostwestfalen“ vom 04.03.2010). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Mitteilungen von der regionalen Presse aufgegriffen werden, so dass die Bevölkerung aktuell und umfassend informiert wird.

 

 

2.    Wie sollen geschädigte Landwirte für gerissenes Vieh entschädigt werden (aufgeschlüsselt nach Entschädigungsschlüssel und zuständigem Haushaltsposten)?

 

Für Schäden, die durch wild lebende herrenlose Tiere der besonders geschützten Arten verursacht werden, besteht grundsätzlich keine Entschädigungspflicht des Staates. Um jedoch die Akzeptanz für die natürliche Ausbreitung von Luchs und Wolf insbesondere bei den betroffenen Nutztierhaltern zu erhöhen, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, auf freiwilliger Basis Schäden an Nutztierhaltungen finanziell zu entschädigen.

 

Für nachweislich vom Luchs gerissene Nutztiere können daher auf formlosen Antrag von der Oberen Jagdbehörde beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW aus Mitteln der Jagdabgabe (Haushaltstelle: Kapitel 10 261) Entschädigungen gezahlt werden. Für den Wolf gilt dies entsprechend mit dem Unterschied, dass die Entschädigung aus Haushaltsmitteln des Naturschutzes (Haushaltsstelle: Kapitel 10 030, Titel 681 82) von der höheren Landschaftsbehörde bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gezahlt werden können. Die Landesregierung prüft, ob die gegenwärtige Entschädigungspraxis in Bezug auf den Wolf dahingehend erweitert werden kann, wenn ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

3.    Ist eine Subventionierung von Herdenschutzhunden geplant?

 

Die Landesregierung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für eine Subventionierung von Herdenhunden.

 

 

4.    Wie definiert die Landesregierung, ob ein Wildtier in die Kategorie „Problemtier“ fällt?

 

Der Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz „Leben mit Wölfen“ (BfN-Skript 201, 2007) erläutert am Beispiel des Wolfes bundesweit anerkannte Kriterien, anhand derer sich Großraubtiere der umgangssprachlich verwendeten Kategorie „Problemtier“ zuordnen lassen. Zu diesen Kriterien zählt insbesondere ein dreistes Verhalten, das zur Gefährdung eines Menschen (extrem unwahrscheinlich) oder von Nutztieren führen kann. Die Kategorie "Problemtier" beschreibt Individuen von Großraubtieren, die durch ein von der Norm abweichendes Verhalten auffällig werden und damit - in erster Linie wirtschaftliche/gesundheitliche - Schäden beim Menschen hervorrufen können. Eine Einstufung in diese Kategorie muss immer anhand der Umstände eines jeden Einzelfalls sachorientiert vorgenommen werden.

 

 

 

5.    Wie ist der derzeitige Entwicklungsstand der Landesregierung bezüglich eines Monitoringkonzepts für NRW?

 

Das Monitoring für Großraubtiere in NRW ist eingebunden in das bundesweite Konzept des Bundesamtes für Naturschutz „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“ (BfN-Skript 251, 2009). Es umfasst eine Datensammlung und -bewertung aller Nach- und Hinweise auf die beiden Arten Wolf und Luchs. Hierzu wurden und werden sogenannte "Luchs- und Wolfsberater" geschult, die als Ansprechpartner vor Ort regional präsent sind. Die zentrale Datensammlung erfolgt für den Luchs in der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung, für den Wolf beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Erste Ergebnisse aus diesen Arbeiten und eine genaue Beschreibung der Vorgehensweise wurden für NRW bereits 2011 publiziert (I. Hucht-Ciorga & M. Kaiser (2011): „Luchs und Wolf in NRW“; Natur in NRW 36 (2): S. 35-39.). Darüber hinaus lädt das BfN seit 2009 die mit dem Monitoring von Luchs und Wolf betrauten Personen der Bundesländer regelmäßig zu einem jährlichen Informations- und Erfahrungsaustausch ein.