LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2524

 

02.04.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 943 vom 27. Februar 2013

des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder  PIRATEN

Drucksache 16/2224

 

 

Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau und der angeschlossenen Freilagerfläche für Uranfässer

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 943 mit Schreiben vom 28. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Seit 2011 lässt die Landesregierung die Sicherheit der Urananreicherungsanlage Gronau vor dem Hintergrund neuer Sicherheitsbewertungen von Atomanlagen nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Rahmen einer „vorgezogenen Sicherheitsüberprüfung“ von externen Gutachtern checken. Auf Kleine Anfragen von Abgeordneten der Piratenpartei hat die Landesregierung am 30. Oktober 2012 (Landtagsdrucksache 16-1244) und am 10. Januar 2013 (Landtagsdrucksache 16-1832) zum Umfang der Sicherheitsüberprüfung und zu den Gründen für die Verzögerungen für die Sicherheitsüberprüfung Stellung bezogen. Ein Abschlussdatum für die Sicherheitsüberprüfung nannte die Landesregierung jedoch nicht.

 

In ihren Stellungnahmen äußerte sich die Landesregierung auch zu „risikomindernden Maßnahmen“ gegen Fremdeinwirkungen beim Freilager für Uranhexafluorid in Gronau: „Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte Freilager-Betonflächen, die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten, Behälter getroffen.“ (Landtagsdrucksache 16-1832)

 

In Gronau lagern Tausende Tonnen Uranhexafluorid ungeschützt unter freiem Himmel. Doch anscheinend stellt die Landesregierung die Existenz des Freilagers für Uranhexafluorid in Gronau nicht in Frage, obwohl eine Lagerung unter freiem Himmel von Atomfässern sowohl bei Bränden wie auch Flugzeugabstürzen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Als ein neues, realistisches Bedrohungsszenario muss zudem nach den Ereignissen in Russland vom 15. Februar 2013 ein Meteoriten-Einschlag gelten, der über den ungeschützten Atomfässern im Freilager und der unverbunkerten Urananreicherungsanlage in Gronau niedergehen könnte. In Russland ging der Meteorit nur rund 200 km vom Atomstand Novouralsk nieder, wo Tausende Tonnen Uranmüll auch aus Gronau unter freiem Himmel lagern.

 

Die Landesregierung nimmt in ihren beiden Antworten zudem keine Stellung zu den verschiedenen Unfall-, Störfall-, Katastrophen- und Fremdeinwirkungsszenarien, die der Sicherheitsüberprüfung zugrunde liegen.

 

 

 

 

 

1.    Wann rechnet die Landesregierung nach derzeitigem Stand mit einem Abschluss der Sicherheitsüberprüfung für die Urananreicherungsanlage Gronau?

 

Die Landesregierung erwartet, dass die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung  Anfang April dieses Jahres weitgehend vorliegen werden.

 

 

2.    Warum bewertet die Landesregierung als Atomaufsicht die Existenz eines Freilagers für Tausende Tonnen Uranhexafluorid nicht als Sicherheitsrisiko, das nicht zu vereinbaren ist mit einem Sicherheitsdenken, das den Schutz der Bevölkerung konsequent in den Mittelpunkt stellt?

 

Der Schutz der Bevölkerung steht konsequent im Mittelpunkt des Handelns der Landesregierung, wobei sie an die geltenden bundesrechtlichen Vorgaben gebunden ist.

Das mit der sachgerechten und sicheren Lagerung von Natururanverbindungen verbundene Risiko ist primär chemotoxischer Art. Die in Rede stehenden Freiläger entsprechen den atom- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Neben der atomrechtlichen Sicherheitsbewertung unterliegt die Anlage der regelmäßigen immissionsschutzrechtlichen Überprüfung gemäß Störfall-Verordnung, die auch die Aspekte der Anlagensicherheit unter Einschluss möglicher Stofffreisetzungen bei Störfällen und das daraus resultierende chemotoxische Gefahrenpotential berücksichtigt. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Anlage dem Stand der Sicherheitstechnik entspricht und der Betreiber die Pflichten gemäß Störfall-Verordnung einhält.

 

 

3.    Entsprechen Uran-Freilager, (als unverbunkerte Atomanlagen) nach Ansicht der Landesregierung vor dem Hintergrund des 11. September 2001 und der Reaktorkatastrophe von Fukushima noch dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik, wenn der Schutz der Bevölkerung konsequent in den Mittelpunkt gestellt wird?

 

 

Ja

 

 


 

4.    Welche Unfall-, Störfall-, Katastrophen- und Fremdeinwirkungsszenarien hat die Landesregierung konkret für die Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau zugrunde gelegt (bitte aufschlüsseln nach Szenario und Vorgaben für das Szenario)?

 

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 496, Landtagsdrucksache 16/1244. Die Modellierungen der einzelnen Szenarien sind sehr komplex und entsprechen jeweils dem Stand von Wissenschaft und Technik.

 

 

5.    Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Möglichkeit eines Meteoriteneinschlags für die Sicherheitsbewertung des Uran-Freilagers und der unverbunkerten Urananreicherungshallen in Gronau?

 

Meteoriteneinschläge gehören nach geltendem Regelwerk nicht zu den der Auslegung von atomaren und chemischen Anlagen zugrunde zu legenden Einwirkungen. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene der Thematik annehmen.