LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2501

 

27.03.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 864 vom 31. Januar 2013

der Abgeordneten Stefan Fricke und Nicolaus Kern   PIRATEN

Drucksache 16/1999

 

 

 

Ordnungsgemäße Vergabe und Verwendung von Fördermitteln der Europäischen Union in NRW?

 

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 864 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Betrug bei der Verwendung von EU-Fördermitteln in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist ein bekanntes und langjähriges Problem in der Europäischen Union. Am 30. Januar 2013 berichteten Medien über die Einschätzung der für die Regionalförderung zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission, wonach in 18 der 27 Mitgliedsstaaten (darunter auch Deutschland) eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel derzeit nicht garantiert werden könne. Insgesamt rechnet die Kommission laut einem Medienbericht damit, dass im Haushaltsjahr 2011  3,9 Prozent der rund 130 Milliarden Euro Fördersumme in der Europäischen Union fehlerhaft ausgegeben wurden. Die Rede ist von „gravierenden Defiziten“ bei den (nationalen) Kontrollsystemen, welche die regelkonforme Nutzung der EU-Mittel nicht sicherstellen könne.

 

Nordrhein-Westfalen ist direkt betroffen: So soll ein nordrhein-westfälischer Energieversorger rund 500 Millionen Euro EU-Fördermittel zugewiesen bekommen haben, da dieser seinen Braunkohle-Tagebau wieder verfüllt, neu bepflanzt und danach brachliegen lies. Das Unternehmen soll die halbe Milliarde Euro im Rahmen der Förderung zur Pflege brachliegender Grünflächen eingestrichen haben. Gedacht ist diese Förderung eigentlich für Landwirte, die ihr Agrarland nicht bebauen.

Bereits Anfang Januar 2013 kritisierte der Europäische Rechnungshof öffentlich die Zweckentfremdung von Struktur- und Kohäsionsfondsmittel, die zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgesehen sind. Der Europäische Rechnungshof verwies darauf, dass die Mittel anstatt primär für Energieeffizienzmaßnahmen oftmals lediglich zur Gebäudesanierung verwendet werden.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Beantwortung bezieht sich auf europäische Förderprogramme, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durch das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

 

 

1.       Ist der Landesregierung der oben geschilderte Fall der nicht ordnungsgemäßen Mittelverwendung zugunsten eines nordrhein-westfälischen Energieversorgers bekannt? (Wenn ja, was hat die Landesregierung unternommen, um eine ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen?)

 

Eine nicht ordnungsgemäße Mittelverwendung zugunsten eines Energieversorgers ist im Bereich der Agrarförderung nicht bekannt.

 

 

2.       Liegen der Landesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuten, dass Fördermittel der Europäischen Union in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren nicht ordnungsgemäß verwendet wurden?

 

In Einzelfällen sind Fördermittel der Europäischen Union nicht ordnungsgemäß verwendet worden. Aufgrund engmaschiger Kontrollen werden diese Fälle regelmäßig im Rahmen der Verwaltungs- und Kontrollverfahren aufgedeckt und verfolgt. Bei Betrugsfällen werden grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden  eingeschaltet.

 

Außerhalb von Betrugsfällen wurden beim ESF-Programm mehrere formelle Fehler v.a. in der Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörden festgestellt. Die ESF-Verwaltungsbehörde setzt auf Grundlage dieser Feststellungen Maßnahmen um, die die Wiederholung dieser Fehler ausschließen sollen.

 

 

3.       Verantwortlich für die ordnungsgemäße Vergabe und Verwendung von EU-Fördermitteln ist der Bund in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Wie nimmt die Landesregierung ihre Verantwortung bei der ordnungsgemäßen Vergabe und Verwendung von EU-Fördermitteln wahr?

 

Für die obigen Programme übernehmen die so genannten Verwaltungsbehörden die Gesamtverantwortung für die Programmdurchführung im Sinne des Artikels 60 der VO (EG) Nr. . Für den Bereich des EFRE ist dies das Referat IV.1 im MWEIMH, für den ESF die Referate II 1 und II 2 im MAIS und für den ELER das Referat II B 1 im MKULNV. Die ordnungsgemäße Vergabe und Verwendung der Fördermittel ist durch die jeweiligen fondsspezifischen Verwaltungs- und Kontrollsysteme  sicherzustellen.

Neben den herkömmlichen nationalen Prüfinstanzen im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens (Landesrechnungshof, Bewilligungsbehörde) überprüft darüber hinaus das Referat I C 5 (EU-Finanzkontrolle) im Finanzministerium die Umsetzung der Programme und das ordnungsgemäße Funktionieren der beteiligten Stellen. Davon unberührt bleiben die Prüfrechte des Europäischen Rechnungshofs und der Europäischen Kommission.

4.       Sieht die Landesregierung zur Bekämpfung des Betrugs mit EU-Fördermitteln die Notwendigkeit von Korrekturen der Vergabekriterien und Fördermittelaufsicht durch den europäischen Gesetzgeber? (Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen betrachtet die Landesregierung als angemessen?)

 

Nein.