LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2478

 

26.03.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 922 vom 21. Februar 2013

des Abgeordneten Torsten Sommer  PIRATEN

Drucksache 16/2175

 

 

“Aufstocker“ bei Leiharbeitern im Bundestag, Teil 2

 

 

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 922 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die am 15.November 2012 gestellte Kleine Anfrage (Drs. 16/1456) bzgl. “Aufstockern“ unter den Leiharbeitern im Bundestag wurde am 20.Dezember 2013 beantwortet (Drs. 16/1747). In Bezug auf diese Antworten ergeben sich weitere Fragen.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Kleine Anfrage 922 nimmt Bezug auf die Ergebnisse der Abfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 681 (Drucksache 16/1747). Die aktuellen Antworten präzisieren insoweit die damaligen Antworten.

 

1.            Wie viele Arbeitnehmer werden in welchem Aufgabengebiet in ausgelagerten Aufgabenbereichen (Outsourcing) eingesetzt? (Bitte in einer Tabelle nach Staatskanzlei und einzelnen Ministerien bzgl. der Outsourcing-Bereiche, z.B. Teamassistenz oder Pfortendienst spezifizieren.)

 

Outsourcing findet in nachstehendem Umfang in der Staatskanzlei, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) statt:


 

 

Behörde

Bereich

Anzahl

 

 

 

MSW

Pforten- und Empfangsdienst

6

MBWSV

Post- und Botendienst

5

Pfortendienst

2

Konferenzservice

1

MKULNV

Botendienst

3

Staatskanzlei

Pforten- und Empfangsdienst – Standort Düsseldorf

5

Botendienst – Standort Düsseldorf

2

Pfortendienst - Standort Landesvertretung Berlin

3

 

 

2.            Wie verhält sich in diesem in Frage 1 angesprochenen Zusammenhang die konkrete Stunden-Anzahl der einzelnen Personen (anonymisiert) in den einzelnen Outsourcing-Bereichen? (Auflistung nach Personen und Tagen, beispielhaft für den Monat Dezember 2012.)

 

Der Beschäftigungsumfang der einzelnen eingesetzten Personen stellt sich wie folgt dar. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

 

MSW:

 

Der Pforten- und Empfangsdienst wird in zwei Schichten am Standort Düsseldorf durchgeführt. Die erste Schicht erfolgt von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr und die zweite Schicht vom 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr in der Zeit von Montag bis Freitag.

 

Den entsprechenden Personaleinsatz regelt das externe Sicherheitsunternehmen in eigener Zuständigkeit; hier hat das MSW keinen Einfluss. Bei krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen stehen am Standort Düsseldorf zwei Vertretungen zur Verfügung. Für den Standort Soest sind eine Festkraft sowie eine Vertretung zu wechselnden Dienstzeiten im Einsatz.

 

MBWSV:

 

Die Poststelle ist werktags von 07:30 bis 16:30 Uhr durch den Leiter und seinen Stellvertreter, der auch Botenarbeiten übernimmt, besetzt. Ein Bote hat eine tägliche Arbeitszeit von 07:00 bis 15:00 Uhr. Die beiden anderen Boten arbeiten im MBWSV von 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

Der Porten- und Empfangsdienst findet montags bis freitags in zwei Schichten jeweils von 06:00  bis 16:30 Uhr und von 16:30 bis 22:00 Uhr statt.

 

Der Konferenzservice ist werktags von 07:00 bis 15:00 Uhr anwesend.

 

Alle Stundenangaben enthalten Pausenzeiten.

Den Personaleinsatz in den einzelnen Bereichen regelt das beauftragte Unternehmen in eigener Zuständigkeit. Ob und ggf. in welchem Umfang die Personen noch in anderen Objekten eingesetzt werden, ist hier nicht bekannt.

 

MKULNV:

 

Die drei Personen im Botendienst sind an 5 Tagen in der Woche für jeweils 40 Stunden eingesetzt.

 

Staatskanzlei:

 

1.    Standort Düsseldorf, Pforten- und Empfangsdienst:

 

       Es werden fünf Personen im „Schichtbetrieb“ eingesetzt:

 

Wochentags:
Person 1: 06:00 – 16:00 Uhr (10 Stunden)

Person 2: 15:30 – 00:30 Uhr (9 Stunden)

Person 3: 24:00 – 08:00 Uhr (8 Stunden)

 

Wochenende:
Person 4: 08:00 – 20:00 Uhr (12 Stunden)

Person 5: 20:00 – 00:30 Uhr ( 4 ½ Stunden)

 

Diese Aufteilung betrifft nicht nur den Dezember 2012 (an allen Tagen einschl. Feiertagen) sondern alle Monate des Jahres.

 

2.    Standort Düsseldorf, Botendienst:

 

       Es werden zwei Personen eingesetzt:

 

Wochentags:
Personen 1 und 2: 08:00 – 16:30 Uhr (8
½ Stunden)

 

3.    Standort Landesvertretung Berlin, Pfortendienst:

 

Es werden vier Personen im “Schichtbetrieb” eingesetzt, eine der Personen ist Beschäftigter der Landesvertretung Berlin,

 

drei Personen sind Beschäftigte einer Sicherheitsfirma in Berlin.

 

       Die Pforte ist wie folgt besetzt:

 

Montag - Freitag                        
07:00 - 15:00 Uhr (8 Stunden)   
15:00 - 22:30 Uhr (7 ½ Stunden)          
22:30 - 07:00 Uhr (8 ½ Stunden)

 

       Samstag, Sonntag, Feiertag

       07:00 - 15:00 Uhr (8 Stunden)

       15:00 - 23:00 Uhr (8 Stunden)

       23:00 - 07:00 Uhr (8 Stunden)

 

Der hauseigene Pförtner (Beschäftigter der Landesvertretung Berlin) wechselt sich im Früh- und Spätdienst (Montag - Freitag) mit einem Beschäftigten der Sicherheitsfirma nach einem monatlichen Dienstplan wöchentlich ab.

 

       Beispiel:

1. Kalenderwoche Frühdienst = hauseigener Pförtner/Spätdienst = Pförtner der Sicherheitsfirma,

2. Kalenderwoche Frühdienst = Pförtner der Sicherheitsfirma/Spätdienst = hauseigener Pförtner.

 

Die zweite Tagschicht (s.o.), die Nachtschicht an den Wochentagen und die drei Schichten an den Wochenenden und Feiertagen werden von drei Beschäftigten der beauftragten Sicherheitsfirma übernommen. Im Falle von Urlaub und Krankheit werden Springer der Sicherheitsfirma eingesetzt.

 

Alle Stundenangaben enthalten Pausenzeiten.

 

 

3.            Kontrolliert die Staatskanzlei die beauftragten Unternehmen in Bezug auf Arbeitszeiten und Scheinselbstständigkeit?

 

Ja, die Arbeitszeiten werden schon deshalb kontrolliert, weil die Abrechnungen haushaltsmäßig „sachlich und rechnerisch richtig“ gezeichnet werden müssen.

 

Bei allen Arbeitnehmern/innen handelt es sich um Beschäftigte größerer Unternehmen.

           

Im Hinblick auf das Ressortprinzip „kontrolliert“ die Staatskanzlei lediglich die von ihr beauftragten Unternehmen.