LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2477

 

26.03.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 921 vom 21. Februar 2013

des Abgeordneten Torsten Sommer  PIRATEN

Drucksache 16/2174

 

 

Zuwendungen für die Durchführung von Arbeitslosenberatungsstellen, Teil 2

 

 

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 921 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die am 19. November 2012 gestellte Kleine Anfrage (Drs. 16/1480) bzgl. Zuwendungen für die Durchführung von Arbeitslosenberatungsstellen wurde am 17. Januar 2013 beantwortet (Drs. 16/1714). Die dort aufgeführten Antworten können nicht in Gänze als Beantwortung der Fragen angesehen werden, weshalb ein Teil 2 als teilweise Wiederholung bzgl. dieses Themenkomplexes gestellt wird.

 

Die damals gestellte Frage 1 wird nicht mit Bezug zur Förderrichtlinie beantwortet, die nur eine Erwerbsberatungsstelle bzw. Arbeitslosenzentrum pro Kreis/kreisfreier Stadt zulässt. Stattdessen wird ein historischer Aufriss dargestellt. Warum aber nur eine und nicht zum Beispiel zwei Einrichtungen gefördert werden können, wird nicht beantwortet.

 

Auch die in Frage 2 konkret gestellte Frage, warum eine pauschalisierte Abrechnung nach Stellen etc. erfolgt und nicht nach konkreten Fällen, um andere Träger zum Zug kommen zu lassen, wird nicht beantwortet. Stattdessen wird nur darauf rekurriert, dass Personalstellen gefördert werden könnten. Alle dort genannten Punkte könnten auch mit und nach konkreten Fällen bearbeitet werden. Insofern wird um Bezug zu konkreten Fällen gebeten.

 

Die Frage 5 wird wiederum geschichtlich beantwortet bzw. mit der Nennung und Zitierung der Förderleitlinie, d.h. rein formal. Dieses Vorgehen reicht nicht aus, um die konkret gestellte Frage materiell, d.h. inhaltlich zu beantworten. Insofern wird um eine solche Beantwortung gebeten.


 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Aus Sicht der Landesregierung sind die in der Kleinen Anfrage 683 des Abgeordneten Torsten Sommer vom 19. November 2012 gestellten

Fragen mit der Antwort vom 17. Januar 2013 (Drucksache 16/1714)

erschöpfend beantwortet worden.

 

Auch unter sorgfältiger Berücksichtigung der in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 921 des Abgeordneten Torsten Sommer vom 22. Februar 2013 dargelegten Verständnisschwierigkeiten ergeben sich auf die z.T. wortgleichen Fragen erneut die gleichen Antworten. Eine Ausnahme bildet die Frage 3, da mittlerweile eine Evaluation in Auftrag gegeben wurde.

 

 

1.    Warum lässt die Förderleitlinie (FLL) grundsätzlich nur eine Erwerbslosenberatungsstelle bzw. Arbeitslosenzentrum pro Kreis/kreisfreie Stadt zu?

 

Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/1714)  auf die wortgleiche Frage 1 der Kleinen Anfrage 683 (insbesondere auf den 2. Absatz) verwiesen.

 

 

2.    Warum wird eine Abrechnung pauschaliert nach Stellen bzw. Zentren im Sinne der FLL durchgeführt und nicht nach konkreten Fällen, die auch in der Anzahl vorher beschränkt werden könnten, um andere Träger zum Zug kommen zu lassen (z.B. wie bei einer Schuldnerberatung)?

 

Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/1714)  auf die wortgleiche Frage 2 der Kleinen Anfrage 683 verwiesen.

 

 

3.    Warum gibt es keine Evaluation der bisherigen Zuwendungsempfänger?

 

Die Firma rambøll management consulting GmbH wurde mit der Evaluierung des Förderprogramms beauftragt. Bei der konzeptionellen Entwicklung wurden die Zuwendungsempfänger beteiligt. Die  Untersuchung wurde Anfang Januar 2013 gestartet und läuft bis Ende Dezember 2013.

 

 

4.    Warum ist es grundsätzlich nicht möglich, dass von vornherein eine neue Beratungsstelle bezuschusst werden kann?

 

Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/1714)  auf die wortgleiche Frage 5 der Kleinen Anfrage 683 verwiesen.