LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2476 |
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26.03.2013 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 907 vom 19. Februar 2013
der Abgeordneten Oliver Bayer und Dr. Joachim Paul PIRATEN
Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen – Open Access
Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 907 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken oder Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
Open Access bietet die Möglichkeit, das Wissen und die Information in digitaler Form für den Nutzer ohne finanzielle, technische oder rechtliche Barrieren über das Internet zugänglich und nutzbar zu machen.
In diesem Sinne wurde die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003 von der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., der Fraunhofer-Gesellschaft und des Wissenschaftsrats unterzeichnet und gefordert.
1. Wie hoch sind die verwendeten Mittel der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für wissenschaftliche Publikationen in den letzten zehn Jahren? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verlag.
In den Jahren 2002 bis 2011 haben die Bibliotheken der Hochschulen in Trägerschaft des Landes folgende Mittel für den Erwerb wissenschaftlicher Literatur verwendet. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Zahlen vor. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS). Die Teilnahme an der DBS ist den Hochschulbibliotheken freigestellt. Da nicht alle Hochschulbibliotheken über den gesamten Zeitraum jährlich Zahlen gemeldet haben, können diese Angaben deshalb nur einen Näherungswert abbilden.
2002 31.970.544
2003 30.981.158
2004 31.296.689
2005 37.826.508
2006 36.442.625
2007 40.366.514
2008 44.798.767
2009 49.904.537
2010 47.276.698
2011 45.180.822
(Angaben in Euro; ohne Verwaltungsfachhochschulen und Neugründungen Hochschule Hamm-Lippstadt, Hochschule Ruhr West, Hochschule Rhein-Waal, Hochschule für Gesundheit)
Daten über die Aufteilung nach Verlagen liegen nicht vor. Auswahl und Erwerbung wissenschaftlicher Literatur liegen in der Verantwortung der jeweiligen Hochschulbibliothek. Eine entsprechende Abfrage bei den Hochschulen ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht angemessen durchführbar.
2. Wie hoch sind die NRW-Anteile an Bundesmitteln?
Daten über den Anteil der Hochschulen in Trägerschaft des Landes an Mitteln des Bundes im Bereich „Open Access“ liegen nicht vor. Eine entsprechende Abfrage bei den Hochschulen ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht angemessen durchführbar.
3. Sind im Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen durch die Landesregierung geplant, die das Ziel verfolgen, Open Access-Plattformen für die Forschung zu fördern?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die nordrhein-westfälische Forschungslandschaft bei der Umsetzung der Open Access-Initiative?
5. Wie bewertet die Landesregierung die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17.07.2012 (IP/12/790, vgl. auch: MEMO/12/565), die beinhaltet, dass Forscher, Studierende und Unternehmen künftig freien Zugang zu allen öffentlich geförderten wissenschaftlichen Studien in der EU erhalten sollen?
Das Land
Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit mehreren Jahren für den freien Zugang
zu wissenschaftlichen Informationen. Das Ministerium für Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2004 die „Berlin
Declaration“ unterzeichnet (vgl. http://oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/signatoren/).
Mit den Open Access-Plattformen „Digital Peer Publishing (DiPP)“ und „German
Medical Sciences (GMS)“ bietet das Land seit fast zehn Jahren zwei Systeme für
den eigenverantwortlichen Betrieb begutachteter Fachzeitschriften (Peer
Review-Verfahren) an. Die Plattform GMS ist im Jahr 2011 im Rahmen des
Wettbewerbs „Land der Ideen“ ausgezeichnet worden. Darüber hinaus bietet das
Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen den Hochschulen das
Hosting von Hochschulschriftenservern (Institutional Repositories) an. Mit dem
Dokumenten- und Publikationsservice „ElliNet“ (Elektronische Literatur im Netz)
bietet die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin Autorinnen und Autoren die
Möglichkeit der kostenfreien elektronischen Veröffentlichung ihrer
wissenschaftlichen Texte aus den Fachgebieten Medizin, Gesundheit, Ernährung,
Umwelt und Agrarwissenschaften nach den Grundsätzen des Open Access. Das Land
fördert und unterstützt also wie beschrieben seit mehreren Jahren die Anwendung
des Open Access-Ansatzes in Wissenschaft und Forschung. Umsetzung, Nutzung und
Ausbau der bereits vorhandenen Open Access-Angebote liegt jedoch in erster
Linie in der eigenen Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie der wissenschaftlichen Einrichtungen. Auch deshalb befürwortet das Land
die Aktivitäten und Erklärungen der verschiedenen Wissenschaftsorganisationen
– beispielsweise im Rahmen der sogenannten Allianzinitiative – im Bereich von
Open Access und unterstützt diese als wichtigen Beitrag für eine Förderung des
Open Access-Gedankens.