LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/242

 

17.07.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 24 vom 13. Juni 2012

des Abgeordneten Dirk Schatz  PIRATEN

Drucksache 16/59

 

 

Einstellungs- und Bewerberzahlen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 24 mit Schreiben vom 16. Juli 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Seit einigen Jahren ist es nur noch möglich, sich über ein eigens eingerichtetes Onlineportal für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW zu bewerben. Zu den entsprechenden Bewerbungs- und Einstellungszahlen habe ich folgende Fragen an die Landesregierung:

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Der Online-Bewerbung ist die Möglichkeit zu einem Selbstcheck vorgeschaltet, dessen Ergebnis allerdings keinen Ausschlusscharakter hat.

 

Das Auswahlverfahren für den Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW besteht aus einer administrativen Vorauswahl nach Aktenlage, in der insbesondere die Bewerbungsunterlagen und der ärztliche Voruntersuchungsbogen geprüft werden.

Danach findet die eigentliche operative Auswahl statt, u.a. bestehend aus einem computergestützten Testverfahren, der polizeiärztlichen Untersuchung und einem Assessment Center.

 

Daran schließt sich eine administrative Nachauswahl an, in deren Rahmen fehlende Unterlagen und nachzureichende ärztliche Bescheinigungen geprüft werden und über die Einstellung entschieden wird. In jeder Phase des Auswahlverfahrens scheiden sukzessive erfolglose Bewerberinnen und Bewerber aus dem laufenden Auswahlverfahren aus.

 

 

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

 

1.            Wie viele Registrierungen hat es in den Jahren 2008 - 2011 auf dem Onlinebewerbungsportal der Polizei NRW jeweils gegeben?

 

Unter dem Begriff „Registrierungen“ sind alle (auch die unvollständigen) Bewerberdatensätze zusammengefasst, die im Online-Bewerbungsportal angelegt werden. Um als Online-Bewerbung letztlich gezählt zu werden, muss ein vollständig angelegter Datensatz durch die Bewerberin / den Bewerber freigegeben und abgesendet werden.

 

In der Praxis legen jährlich immer deutlich mehr Personen ein Bewerberkonto an, ohne tatsächlich die Online-Bewerbung abzusenden. Die Anzahl der Registrierungen ist letztlich also lediglich ein Indiz für das Interesse am Polizeiberuf.

 

Die erbetenen Auskünfte zu den Bewerbungs- und Einstellungszahlen der Jahre 2008 bis 2011 ergeben sich hinsichtlich der Fragen 1 bis 4 insgesamt aus der nachfolgenden Tabelle:

 

 

 

 

2 0 0 8

 

2 0 0 9

 

2 0 1 0

 

2 0 1 1

Registrierungen

15919

11131

12820

14151

Frage 1

Online-Bewerbungen

9193

6424

7088

7527

Frage 2

vollständige Bewerbungen

6571

5572

6098

6278

Frage 3 Polizeidienstuntauglich

während der Vorauswahl

1061

741

938

915

Teilnahme am Auswahlverfahren

4165

4135

3988

4234

Frage 3 Polizeidienstuntauglich

beim Polizeiarzt

666

609

761

750

Frage 3 Polizeidienstuntauglich

während der Nachauswahl

25

36

31

57

Frage 4

Rücknahme der Bewerbung in der Nachauswahl

122

127

100

154

Einstellungen

1100

1100

1100

1400

 


 

2.         Wie viele Bewerbungen sind in den oben genannten jeweiligen Jahren letztlich auch tatsächlich und vollständig eingereicht worden, so dass eine Einladung zum Auswahlverfahren erfolgte?

 

Vgl. die obige Gesamtübersicht

 

 

3.         Wie viele der in den oben genannten Jahren jeweils geprüften Bewerber haben das Auswahlverfahren aus medizinischen Gründen nicht bestanden?

 

Vgl. die obige Gesamtübersicht

 

 

4.         Wie viele derjenigen Bewerber, die in den oben genannten Jahren das Auswahlverfahren jeweils erfolgreich durchlaufen und es letztlich auf die Rangliste unter die ersten 1100 / 1400 Bewerber geschafft haben, verzichteten im Nachhinein von sich aus auf eine Einstellung, so dass Nachrücker eingestellt werden mussten?

 

 

Vgl. die obige Gesamtübersicht

 

 

5.         Wie viele der letztlich in den oben genannten Jahren jeweils eingestellten Kommissaranwärter mussten die Ausbildung aufgrund mangelnder Leistung, aus medizinischen oder sonstigen Gründen vorzeitig abbrechen bzw. wurden deshalb entlassen oder kündigten (egal aus welchen Gründen) von sich aus? (Gesamtzahlen der jeweiligen Jahre reichen)

 

Zur Frage 5 liegen hier nur zu dem Einstellungsjahrgang 2008 abschließende Zahlen vor.

In 2008 begannen 1126 Studierende ihr Studium, davon schlossen 1029 das Studium erfolgreich ab.

Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Leistungsüberprüfung schieden 69 Studierende im Verlaufe des Studiums aus.

Weitere 24 Studierende brachen das Studium aus sonstigen Gründen ab; eine Differenzierung der sonstigen Gründe wurde seinerzeit nicht vorgenommen. 4 Studierende hatten das Studium noch nicht endgültig abgeschlossen (Stand. 15.03.2012).

Zu den nachfolgenden Einstellungsjahrgängen sind wegen des laufenden Studiums noch keine Gesamtzahlen verfügbar.