LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2327

 

18.03.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 897 vom 6. Februar 2013

der Abgeordneten Simone Brand   PIRATEN

Drucksache 16/2071

 

 

 

Gefahren durch privat gehaltene Exoten – Wie ist die Situation in NRW

 

 

 

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 897 mit Schreiben vom 18. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Immer wieder werden dramatische Fälle bekannt, in denen aus privater Haltung entflohene oder ausgesetzte Exoten teilweise mehrwöchige und kostspielige Einsätze von Polizei und Feuerwehr auslösen.

 

Dennoch hat sich NRW im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern immer noch nicht auf einheitliche Regeln zur nicht kommerziellen Haltung von gefährlichen exotischen Tieren durchringen können.

 

Auch die meisten Exotenhalter befürworten eine landespolitische Rechtslage um endlich eine verbindliche Rechtssicherheit zu haben. Bei einem Wohnortwechsel treten teilweise erhebliche Probleme auf, da in vielen Kreisen oder teilweise sogar Kommunen abweichende Vorschriften gelten.

 

In der jetzigen Situation ist nicht nachvollziehbar, wo und unter welchen Bedingungen Tiere gehalten werden. Wird ein Exot privat weiter verkauft, entzieht sich das jeglicher behördlicher Registrierung. Auch eine Überprüfung der Sachkunde, die für eine artgerechte Haltung unverzichtbar wäre, ist nicht vorgesehen.

 

Die private Haltung von Exoten stellt somit nicht nur ein finanzielles Risiko für Halter, Nachbarn und Behörden da, da wie Frage der Haftungsübernahme nur unzureichend geklärt ist. Auch kommt es immer wieder zu unwürdigen Haltungsbedingungen, die das Wohl der Tiere gefährden.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Wie in der Einleitung zur o.g. Kleinen Anfrage zutreffend festgestellt wird, ist die private Hobbytierhaltung längst nicht mehr nur auf Haushunde, Katzen und klassische Heimtiere wie Kleinnager, Ziervögel oder Zierfische beschränkt. Die Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Reptilien, erfreut sich offenbar zunehmender Beliebtheit. Konkrete amtliche Zahlen über die Haltung exotischer „Haustiere“ sind mangels Meldepflicht nicht verfügbar. Die deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) geht von deutschlandweit vier Millionen Privathaushalten aus, in denen Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Zu diesen Tieren zählen beispielsweise Gift- und Riesenschlangen, Echsen und Warane, Spinnen, Skorpione sowie  aggressive Schildkrötenarten. Sogar große Raubkatzenarten und Krokodile werden in Privathand gehalten. Nordrhein-Westfalen hat sich zu einem Zentrum der Exotenhaltung in Deutschland entwickelt und verfügt über eine Vielzahl großer Tierbörsen wie beispielsweise der europaweit größten Reptilienbörse „Terraristika“ in Hamm, die derzeit vier Mal pro Jahr stattfindet, sowie der neuen „Breeders’ Expo“ in Rheda-Wiedenbrück.

 

Um auf die mit dieser Entwicklung einhergehenden Problemstellungen angemessen reagieren zu können, haben die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag 2012-2017 vereinbart: „Im Sinne des Tier- und Artenschutzes, aber auch zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern, wollen wir die Haltung von exotischen Tieren durch Privatpersonen auch landesrechtlich streng reglementieren.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 

 

 

 

 

1.       Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, wie viele exotische Tiere, die in NRW nicht gewerblich gehalten werden, auf Grund ihrer Giftwirkung oder ihrer Biss- beziehungsweise Körperkraft als gefährlich einzustufen sind? Aufgeschlüsselt nach Tierarten und Regierungsbezirken.

 

Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele exotische Tiere, die in NRW nicht gewerblich gehalten werden, auf Grund ihrer Giftwirkung oder ihrer Biss- beziehungsweise Körperkraft als gefährlich einzustufen sind. Es existiert in NRW mangels entsprechender Rechtsgrundlagen weder eine Mitteilungs- oder Meldepflicht für Personen, die diese Tiere halten, noch gibt es eine Erfassungspflicht durch die Behörden. Insofern könnten entsprechende Daten auch nicht im Wege einer Abfrage erhoben werden. Unter anderem dieses Defizit soll durch den in der Vorbemerkung angesprochenen Gesetzentwurf beseitigt werden.

 

 

 

2.       Wie viele Fälle werden pro Jahr in NRW bekannt, in denen gefährliche Exoten nicht sachgemäß gehalten werden und so eventuell eine Gefahr für Menschen darstellen?

 

Der Landesregierung liegen keine Informationen zu der Zahl der Fälle vor, in denen gefährliche Exoten nicht sachgemäß gehalten werden und so eventuell eine Gefahr für Menschen darstellen. Über die in den Medien berichteten (Einzel-)Fälle liegen der Landesregierung keine besonderen Informationen vor.

 

 

3.       Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie viele gefährliche exotische Tiere pro Jahr in NRW von ihren Haltern entflohen sind, oder ausgesetzt wurden?

 

Nein. Da es keine behördliche Berichtspflicht über solche Fälle gibt, liegen keine entsprechenden Daten vor.

 

 

4.       In wie vielen Fällen wurden oben erwähnte Exoten ihren Haltern entzogen oder kam es zu Anzeigen aufgrund nicht sachgemäßer Haltung?

 

Auch hierzu liegen der Landesregierung mangels behördlicher Berichtspflichten keine Informationen vor.