Wahlen

Bedeutung der Wahlen

In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Volksvertretung.
Wahlen sind ein Kernelement der repräsentativen Demokratie und ein wesentliches Instrument für alle Bürgerinnen und Bürger, Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen.

In der Auswahl politischer Repräsentanten, in der Bestätigung oder im Entzug von Vertrauen drückt sich der Wille der Wählerinnen und Wähler aus. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags.
Das Wahlrecht
Von den 18 Millionen Einwohnern in NRW sind bei der Wahl des Landtags NRW über 13 Millionen wahlberechtigt.
Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen in NRW wohnt.
Das Recht, andere zu wählen, wird auch als aktives Wahlrecht bezeichnet. Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen
Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag NRW zu bewerben.
Ausnahme: Der Wohnsitz muss seit mindestens 3 Monaten in NRW sein.
Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt wurde oder infolge einer strafrechtlichen Verurteilung das Wahlrecht nicht mehr besitzt.
Jeder Wahlberechtigte wird schriftlich benachrichtigt, wann die Wahl stattfindet und in welchem Wahllokal er seine Stimme abgeben kann.
Wahlgrundsätze
Die Abgeordneten des Landtags NRW werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das sind die Wahlgrundsätze, wie sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gelten:
Die Wahl ist allgemein: Jeder Bürger und jede Bürgerin ist grundsätzlich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht - ob Mann oder Frau, ob arm oder reich.
Die Wahl ist unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler stimmen direkt ab. Es gibt kein zwischengeschaltetes Gremium, das dann die Wahl vornimmt.
Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird nicht öffentlich abgegeben, sondern in Wahlkabinen. So wird gewährleistet, dass nicht nachprüfbar ist, wie der Einzelne gewählt hat.
Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang oder der Weisung einer anderen Person oder Stelle.
Wer wird gewählt?
Mindestens 181 Abgeordnete werden in den Landtag NRW gewählt.
Von den 181 Mandaten werden 128 in den Wahlkreisen Nordrhein-Westfalens und mindestens 53 über die Landesreservelisten
der Parteien vergeben.
Der Wahlvorgang
Am Wahltag suchen die Wählerinnen und Wähler das ihnen zugewiesene Wahllokal ihres Stimmbezirks auf und legen ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis vor. Wahlhelfer überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind und ob sie ihre Stimme nicht schon abgegeben haben.
Sie erhalten den Stimmzettel, füllen ihn in der Wahlkabine aus, falten ihn und stecken ihn in die Wahlurne, die nach
dem Wahlakt sofort wieder verschlossen wird.
Bei den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine, die sie einem Kandidaten
bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine für eine Partei. Auf dem Stimmzettel muss deutlich erkennbar
sein, wem diese Stimmen gegeben werden. In der Regel wird dies durch Ankreuzen kenntlich gemacht.
Heute werden anstelle von Stimmzetteln oft auch Stimmzählgeräte eingesetzt, mit ihnen wird die Stimme per Knopfdruck abgegeben. Wer am Wahltag verhindert ist, für den ist die Stimmabgabe per Briefwahl möglich.
Das Wahlergebnis
In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt die einfache Mehrheit: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinigt, ist gewählt - auch wenn es sich nur um einen Unterschied von einer Stimme handelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bei den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine, die sie einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine für eine Partei. Mit der einen Stimme wird der Wahlkreisabgeordnete gewählt; es ist eine Persönlichkeitswahl. Mit der anderen Stimme wird das Stärkeverhältnis der Parteien im Parlament bestimmt.
Sind in einem ersten Schritt alle Stimmen ausgezählt und die Direktmandate in den 128 Wahlkreisen von NRW vergeben worden, wird in einem zweiten Verfahren ausgerechnet, wie viele Mandate jeder Partei zustehen. Die danach einer Partei zustehenden Sitze werden aus der jeweiligen Reserveliste besetzt.
Bereits am Abend des Wahltages verkündet der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin in der Regel das vorläufige amtliche Endergebnis.
Weitere Einzelheiten zur Wahl des Landtags NRW sind in der Landesverfassung und im Landeswahlgesetz festgelegt.

