Landtag Nordrhein-Westfalen
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Aufgaben des Landtags NRW

Volksvertretung des Landes

Die Abgeordneten des Landtags NRW vertreten 18 Millionen Menschen. Der Landtag ist die demokratisch gewählte Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Da sich der Landtag auf die unmittelbare Legitimation durch das Volk berufen kann, ist er das oberste Staatsorgan des Landes und verkörpert das demokratische Prinzip, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Aufgaben des Landtags

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehören die Wahl des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane, die Gesetzgebung, die auch das Budgetrecht beinhaltet, also das Recht, über den Landeshaushalt zu beschließen, die Kontrolle der vollziehenden Gewalt und die Debatte öffentlicher Angelegenheiten.



Die Wahlfunktion

Die Wahlfunktion

Der Landtag wird nicht nur gewählt, wie es von der Verfassung vorgeschrieben ist; er wählt auch selbst andere Verfassungsorgane, nämlich:

  • den Ministerpräsidenten, also den Chef der Landesregierung,der wiederum die Minister ernennt
  • vier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes in Münster
  • den Präsidenten und die Mitglieder des Landesgerichtshofes
  • den Datenschutzbeauftragten
  • sowie die vom Land zu entsendenden Mitglieder der Bundesversammlung


Die Gesetzgebung

Die Gesetzgebung

Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes. Nach der Landesverfassung steht aber auch dem Volk durch Volksbegehren und Volksentscheid Gesetzgebungsbefugnis zu.

Auch wenn die Gesetzgebungsarbeit für den Landtag durch die Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen auf den Bund und die Europäische Union an Bedeutung eingebüßt hat, so bleiben doch weiter wichtige Kernbereiche, die das Landesparlament in eigener Zuständigkeit gesetzlich regelt.


Die Gesetzgebung

Dies sind zum Beispiel:

  • die Kommunalverfassung
  • das Schul- und Bildungswesen
  • die Polizei

Dazu kommen viele Bereiche, bei denen zwar der Rahmen durch Bundesgesetzvorgegeben ist, dieser aber landesgesetzlich ausgefüllt werden muss.

Besonders wichtig ist:

  • das Haushaltsgesetz

Mit ihm stellt der Landtag für jedes Jahr den Haushaltsplan des Landes fest. Dieser enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Landes. Für 2005 sind das 48 Milliarden Euro.


Die Kontrolle

Die Kontrolle

Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, die vollziehende Gewalt, also Landesregierung und Landesverwaltung, zu kontrollieren. Zum Beispiel, ob diese die beschlossenen Gesetze auch in der Alltagspraxis umsetzen.

Der Ministerpräsident und die Minister sind dem Landtag für das Handeln der Regierung und der ihnen nachgeordneten Verwaltung verantwortlich.

Die Kontrollfunktion des Landesparlaments wird häufig als die wichtigste Aufgabe des Parlaments bezeichnet.

Sie hat auch deshalb solche Bedeutung, weil die Landesverwaltung in großem Umfang die Gesetze des Bundes ausführen muss.

Weil die Kontrollaufgabe so wichtig ist, stehen dem Landtag dafür mehrere Instrumente zur Verfügung.


Das sind zum Beispiel:

  • ein umfassendes Informations- und Auskunftsrecht - mündliche Fragen, Kleine und Große Anfragen oder Aktuelle Stunden zu Themen der Landespolitik
  • die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
  • das konstruktive Misstrauensvotum, mit dem ein Ministerpräsident zum Rücktritt gezwungen werden kann, aber nur, wenn auch die Mehrheit für die Wahl eines neuen Regierungschefs vorhanden ist

Die öffentliche Debatte

Die öffentliche Debatte

Keine der übrigen Funktionen ist ohne die Debattenfunktion des Parlaments denkbar, die mehrere wichtige Aufgaben gleichzeitig erfüllt.

So soll sie zum einen der Öffentlichkeit die verschiedenen Standpunkte bei der Beurteilung eines Sachverhaltes verdeutlichen. Zum anderen sollen auch Meinungen und Erfahrungen aus der Bevölkerung, von Interessengruppen und Experten in der parlamentarischen Beratung berücksichtigt werden.

Und schließlich soll die Debatte des Landtags die Meinungsbildung und die Entscheidungen transparent machen.

Das waren die Aufgaben und Funktionen des Landtages Nordrhein-Westfalen.



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