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Europa-Lexikon: Fachbegriffe mit Anfangsbuchstabe "A"

Wer sich mit der Europäischen Union beschäftigt, stößt schnell auf viele Fachwörter und Abkürzungen. Die wichtigsten Begriffe sind hier kurz und allgemeinverständlich erklärt. Sie klicken dafür einfach den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs an.

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AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gehört zum Primärrecht der EU. Grundlage war der EWG-Vertrag von 1957 aus den Römischen Verträgen, der zahlreiche Änderungen – u.a. durch die Verträge von Maastricht und Nizza – erfahren hat. Der AEUV in seiner aktuellen Fassung gilt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009. Der AEUV legt u.a. die Kompetenzen der Organe und Institutionen sowie die Handlungsbereiche der Europäischen Union fest und ist neben dem allgemein gehaltenen Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (EUV) das wichtigste Vertragswerk der EU.
Agenturen
Um Aufgaben rechtlich, (verwaltungs-)technisch oder wissenschaftlich besser zu bewältigen, kann die Europäische Union per Rechtsakt dezentrale Agenturen einrichten. Diese sind eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts und für spezifische Angelegenheiten zuständig. Zu den Agenturen gehören beispielsweise das Europäische Polizeiamt (Europol) mit Sitz in Den Haag und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit Sitz im italienischen Parma. Auch in Nordrhein-Westfalen ist eine Agentur der EU zu finden: In Köln sitzt die Europäische Agentur für Flugsicherheit, die europaweit für Sicherheits- und Umweltstandards im Luftverkehr sorgt.
Anhörungsverfahren
Das Anhörungsverfahren ist ein besonderes Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union. In dem Verfahren kann das Europäische Parlament eine Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Rechtsakt der Europäischen Kommission abgeben, bevor der Rat der EU (Ministerrat) darüber entscheidet. Je nach Politikfeld erhalten auch der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Parlament kann dem Vorschlag der Kommission zustimmen, ihn ablehnen oder Änderungen fordern. Die Stellungnahme des Parlaments ist im Anhörungsverfahren für die endgültige Entscheidung über den Rechtsakt jedoch nicht verbindlich und für Abstimmung im Rat nicht verpflichtend. Das Anhörungsverfahren wird beispielsweise angewendet in der wettbewerbsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzgebung.
AStV
Siehe "Coreper".
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen setzt sich aus insgesamt 344 Vertreterinnen und Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der 27 EU-Staaten zusammen. Seine Mitglieder sind auf vier Jahre von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt. Der Ausschuss vertritt seit 1994 in Brüssel die regionalen Interessen im Entscheidungsgefüge der Europäischen Union. Er gibt Stellungnahmen zu Entscheidungsverfahren ab und muss gehört werden, wenn Gesetzesvorhaben die Verwaltungen der Kommunen und Regionen direkt betreffen. Auch kann er eigeninitiativ Stellungnahmen zu europäischen Themen erarbeiten. Den Vorsitz der deutschen Delegation im AdR hat zurzeit der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier inne, der das Mandat der Landesregierung im AdR vertritt.
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