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Der Landtag NRW ist das Haus der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus den von ihnen gewählten Abgeordneten und repräsentiert das Gesamtvolk des Bundeslandes. Die Abgeordneten beraten und beschließen Gesetze, verabschieden den Landeshaushalt und wählen die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten sowie weitere Verfassungsorgane. Hinzu kommt die Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie die Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten. Der Landtag NRW wird auf fünf Jahre gewählt.
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Die Präsidentin des Landtags NRW
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