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Ladenöffnungs­gesetz

Ladenöffnungsgesetz


Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 14/4209

Das im November 2006 beschlossene Ladenöffnungsgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Oster- und Pfingstsonntag für die Dauer von fünf Stunden geöffnet haben können. Im Gegenzug blieben am 2. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und am Pfingstmontag die Geschäfte geschlossen.

   

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Zuletzt aktualisiert am 18.10.2010.



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