Ladenöffnungsgesetz
Ladenöffnungsgesetz
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 14/4209
Das im November 2006 beschlossene Ladenöffnungsgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass Verkaufsstellen,
deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und
Konditorwaren besteht, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Oster- und Pfingstsonntag für die Dauer von fünf Stunden
geöffnet haben können. Im Gegenzug blieben am 2. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und am Pfingstmontag die
Geschäfte geschlossen.
Beratungsstand:
-
Nach
2. Lesung am
25.10.2007 mit Mehrheit abgelehnt.
-
Nach der
1. Lesung am 03.05.2007 an den Ausschuss
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - federführend -, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie an den Hauptausschuss überwiesen.
- Beratungsvorgang
Weitere Materialien
- Geltendes Ladenöffnungsgesetz (Angebot des Innenministeriums)
- Diskussion um die Ladenöffnung in der 14. Wahlperiode
Zuletzt aktualisiert am 18.10.2010.

