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Tariftreuegesetz: "Wie geht denn das praktisch?"
(25.2.2013)
Am 10.Januar 2012 nahm der Landtag das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW an. Hierdurch sollen Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 20.000 Euro nicht nur die Zahlung von Mindestlöhnen einhalten, sondern auch eine Reihe von Kriterien des Umweltschutzes, der Energieeffizienz, der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen.
Eine Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen soll nun die genaue Anwendung des Gesetzes regeln. In einer Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Vorsitz: Georg Fortmeier, SPD) nahmen Fachleute hierzu Stellung.
Eine zentrale Frage der Anhörung betraf den verwaltungsmäßig notwendigen Aufwand. "Höhere Anforderungen erfordern einen höheren Umsetzungsaufwand", erläuterte Rechtsanwalt Dr. Martin Büdenbender (Rechtsanwälte Leinemann & Partner, Köln). Konkret bedeute dies zusätzliche Bürokratie insbesondere hinsichtlich von Nachweispflichten, und zwar einerseits auf Seiten des bietenden Unternehmens wie auch auf Seiten des öffentlichen Auftragsgebers, erläuterten Dr. Markus Faber und Michael Becker für die Kommunalen Spitzenverbände. Immerhin müsste dieser die Angaben ja nachprüfen. Dabei stellten immer noch unklare Vorgaben zum Beispiel bei den Umweltkriterien eine "erhebliche" Schwierigkeit sowie eine Rechtsunsicherheit dar. Zur Vereinfachung schlugen sie vor, dass ein regelmäßiger Bieter einzelne Nachweise in einem bestimmten Zeitraum nur einmal vorzulegen habe. Dies könnte vor allem kleinere Unternehmen entlasten.
Es könne nicht sein, dass Firmen bei jeder Ausschreibungen neue Zertifizierungen nachweisen müssten, beklagten auch Dr. Matthias Mainz und Wolfgang Baumeister für die Industrie- und Handelskammern NRW. Die IHKs förderten daher so genannte Präqualifizierungsverfahren, nach denen Unternehmen vor der Teilnahme an einer Ausschreibung ihre Eignung nachweisen könnten. Es sei notwendig, dass solche Zertifikate von den Kommunen akzeptiert würden.
Die beabsichtigte unbürokratische Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes werde durch diese Rechtsverordnung nicht gelingen, zeigten sich der Unternehmensverband Handwerk NRW (vertreten durch Dr. Franz Wackers) sowie der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag (vertreten durch Josef Zipfel) skeptisch. Sie wiesen auf einen "beachtlichen" Aufwand an Bewerbungsunterlagen und Rechtsunsicherheiten hin. Hier schaffe die Verordnung keine zusätzliche Klarheit. Ebenso wie die Handwerksverbände erklärten die Baugewerblichen Verbände (vertreten durch Rolf Zimmermanns), dass bestimmte Anforderungen wie zum Beispiel zur Frauenförderung in bestimmten Bereichen schlichtweg nicht zu verwirklichen seien.
Weiterer Kritikpunkt war gerade mit Blick auf mittelständische Betriebe, dass hinsichtlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsagentur (ILO) der Prüfaufwand von Produktions- und Lieferketten auf die Unternehmen verlagert werde.
Hier sollten Bund oder Länder eine Länder- oder Produktenliste in die Rechtsverordnung aufnehmen, schlug Johannes Pöttering für die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen vor. Es stelle sich nämlich die Frage, wie weit im Einzelfall die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns reiche.
"Nicht jeder muss das Rad neu erfinden", trat Rechtsanwalt Dr. Wolfram Krohn (Orrick, Herrington und Sutcliffe, LLP Berlin) für die Erstellung zusätzlicher Leitfäden für die praktische Erstellung von Angeboten ein.
Als "großen Gewinn" bezeichnete der DGB-NRW (vertreten durch Carmen Tietjen und Peter Berg) das neue Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit einem Auftragsvolumen von rund 50 Milliarden Euro stelle die öffentliche Hand einen Marktfaktor dar, der für eine sozial verantwortliche Nachfrage genutzt werden sollte. Problematisch sei allerdings, dass die Verordnung eine "20-Prozent-Grenze" einführe. Ein so starrer Grenzwert könne dazu führen, dass in bestimmten Fällen die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen nicht durchgesetzt werden könne, kritisierte Berg. Zur Einhaltung dieser Normen forderte der DGB des Weiteren eine Konkretisierung notwendiger Kontrollen.
Die Gesellschaft solle in Richtung "Nachhaltigkeit" gelenkt werden, so Birgit Weinbrenner vom Institut für Kirche und Gesellschaft. Dazu sei in der Umstellungsphase ein gewisser bürokratischer Aufwand notwendig. Aus dem gleichen Grund sollten die Nachhaltigkeitsaspekte für den gesamten Leistungsumfang gelten.
Eine Aufteilung der Unternehmenslandschaft befürchtete André Busshuven vom Verband Freier Beruf: Es gebe in Zukunft Unternehmen, die nicht mehr an Ausschreibungen teilnähmen, andere, die einfach alles unterschrieben, wiederum andere, die alles umsetzten und daher die Preise erhöhen müssten und schließlich diejenigen, die groß genug seien, um den Aufwand tragen zu können.
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags
Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher
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