Landtag Nordrhein-Westfalen
Suchfunktion

erweiterte Suche

Sie sind hier:  Start

Navigation
Dokumentinhalt

Informationen

Hochschulgesetz und Kunsthochschulgesetz geändert

(26.1.2012) In seiner Plenarsitzung am 26. Januar 2012 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das folgende Gesetz verabschiedet:

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes

In 3. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP.

Das Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, will Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die aufgrund eines Besuchs einer ausländischen Bildungseinrichtung zwar in deren Sitzland studienberechtigt sind, nicht aber in NRW, einen fachgebundenen Zugang zu den nordrhein-westfälischen Hochschulen ermöglichen. Das war bisher nur über die schulrechtlich determinierte Feststellungsprüfung möglich, die eine etwa einjährige, nicht in das Studium integrierte Vorbereitung erforderte.

Voraussetzung für den künftigen, erleichterten Zugang ist eine Zugangsprüfung an einer Hochschule. Nach der bestandenen Prüfung soll unmittelbar mit dem Fachstudium begonnen werden können.

 

Herausgeber: Der Präsident des Landtags
Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher
Telefon: 0211/884-2850   Telefax: 0211/884-2250
E-Mail:  hans.zinnkann@landtag.nrw.de

Termine
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
5    1 2 3 4 5
6 6 7 8 9 10 11 12
7 13 14 15 16 17 18 19
aktuelle Kalenderwoche8 20 21 22 Heute: 23 24 25 26
9 27 28 29        

Metanavigation
Fenster schliessen