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Anhörungen zu Klimaschutz und Kommunalfinanzen

(20.1.2012) Der Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen ist Thema einer öffentlichen Anhörung am Montag, 23. Januar 2012, 10.30 Uhr im Plenarsaal in den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU), für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) sowie für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU).

In der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung heißt es, dass NRW bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zukomme, "da hier etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert werden." Bislang seien Klimaschutzziele in NRW nicht verbindlich festgelegt. Ebenso fehlten verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der klimapolitisch notwendigen Maßnahmen. Das Klimaschutzgesetz soll für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in NRW sorgen und die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen schaffen.

Zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 sowie zum Stärkungspaktfondsgesetz hört der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina Gödecke, SPD) am Freitag, 27. Januar 2012, 9 Uhr in Raum E3 A02 den Rat von Experten. Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss in regelmäßigen Abständen der aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und neuen statistischen Daten angepasst werden, um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisungen an die Kommunen zu gewährleisten. Mit dem Stärkungspaktgesetz stellt das Land NRW besonders belasteten Gemeinden Konsolidierungshilfen im Zeitraum von 2011 bis 2020 zur Verfügung. Die Kommunen beteiligen sich an deren Finanzierung. Mit dem Stärkungspaktfondsgesetz soll für die Abwicklung dieser Konsolidierungshilfen das Sondervermögen "Stärkungspaktfonds" gegründet werden, mit dem die überjährige Verfügbarkeit der Mittel für die Gemeinden gewährleistet werden soll.

Herausgeber: Der Präsident des Landtags
Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher
Telefon: 0211/884-2850   Telefax: 0211/884-2250
E-Mail:  hans.zinnkann@landtag.nrw.de

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