Über den Landtag
Was hat der Landtag mit der Landesregierung zu tun?
Oft wird der "Landtag" mit der "Landesregierung" verwechselt. Damit Euch das nicht passiert, haben wir hier die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden kurz gefasst zusammengestellt:
Der Landtag ist der Sitz des Parlaments, das heißt der vom Volk gewählten Abgeordneten unterschiedlicher Parteien. Er repräsentiert alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, egal, welcher Partei sie ihre Stimme gegeben haben. Der Landtag bildet die so genannte Legislative, die gesetzgebende Gewalt (neben der Exekutive, der Regierung, und der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt). Seine Hauptaufgaben sind die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Landeshaushalts, die Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie die Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten und die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin. Die Abgeordneten werden jeweils für fünf Jahre gewählt, danach finden wieder Landtagswahlen statt.
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin und den Landesministern. Die Minister/innen und ihre Ministerien sind für ein bestimmtes Aufgabengebiet oder Ressort zuständig (z.B. Finanzen, Umwelt, Familien oder Wissenschaft und Forschung). Der/die Ministerpräsident/in wird von den Abgeordneten des Landtags gewählt. Eine Besonderheit gibt es in Nordrhein-Westfalen dabei: Der/die Ministerpräsident/in muss selbst Mitglied des Landtags sein – das gibt es in keinem anderen Bundesland. Grundsätzlich bestimmt er/sie die Richtlinien der Politik. Sitz ist die Staatskanzlei (das, was bei der Bundeskanzlerin/beim Bundeskanzler "Kanzleramt" heißt). Die Landesregierung bildet die Exekutive, also die vollziehende Gewalt (im Unterschied zur Legislative, dem Landtag, und der Judikative).


