Was macht der Landtag?

1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin und den Ministerpräsidenten.
2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt. Dort steht, was erlaubt ist und was nicht. Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht: Alle Entscheidungen, die die Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden hier getroffen. Die Abgeordneten entscheiden meistens per Handzeichen. Manchmal wird auch geheim per Zettel abgestimmt.
Der Landtag kümmert sich besonders um die Bereiche Polizei, Schule, Universitäten, Verkehr und Hörfunk/Fernsehen. So hat der Landtag zum Beispiel 2006 unter anderem ein neues Schulgesetz, ein neues Hochschulgesetz und ein Ladenöffnungsgesetz verabschiedet.
Das Haushaltsgesetz wird jedes Jahr neu verabschiedet. Darin steht genau, wofür im folgenden Jahr mehr Geld ausgegeben werden soll und wo weniger ausgegeben werden soll. Die Abgeordneten müssen also genau wie Du bestimmen, wie viel Geld sie wofür ausgeben. Im Jahr 2006 betrug der Landeshaushalt zum Beispiel mehr als 48 Milliarden Euro.
Bevor ein Gesetz fertig ist, dauert es übrigens in der Regel mehrere Monate. Denn es wird erst einmal gründlich beraten: in den Fachausschüssen und im Plenum, in den Fraktionen und in deren Arbeitskreisen. Auch außerhalb des Landtags beschäftigen sich Parteien, Verbände, Organisationen und Vereine mit Gesetzesvorhaben. Das Parlament ist dann der Ort, an dem die Meinungen zusammengefügt werden und an dem letztendlich entschieden wird.
3. Kontrollieren
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung, zum Beispiel durch Anfragen oder Untersuchungsausschüsse.

4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Die Abgeordneten müssen sich dabei wie in der Schule melden, wenn sie im Landtag etwas sagen wollen. Wer im Landtag etwas sagen und ans Rednerpult möchte, muss warten, bis die Präsidentin ihn oder sie aufruft. Wird jemand beschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Präsidentin mit der Glocke, ruft den Störer zur Ordnung oder erteilt eine Rüge.
Plenarsaal heißt der Raum im Landtag, in dem sich die Abgeordneten gelegentlich zu einer Vollversammlung („Plenum”) zusammen finden. Im Plenarsaal kann nichts Geheimes besprochen werden: Es sind immer Besucher und Journalisten dabei und jedes Wort, das gesprochen wird, wird mitgeschrieben und in einem Protokoll veröffentlicht.



