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Anlage 11

Richtlinien für Eilanträge

  1. Anträge mit besonderer Dringlichkeit können auf Antrag einer Fraktion als Eilanträge in die Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden, wenn eine Behandlung des Themas wegen Fristablaufs ansonsten nicht mehr möglich ist. Die Dringlichkeit muss besonders begründet werden.
  2. Ein Eilantrag ist bis spätestens 12.00 Uhr am Montag der Plenarwoche bei der Präsidentin bzw. beim Präsident einzureichen. Die Entscheidung über die Zulassung des Antrags als Eilantrag trifft die Präsidentin bzw. der Präsident im Einvernehmen mit der Mehrheit der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten.
  3. Eilanträge sollen im Anschluss an die Kernzeit der Plenarsitzungen direkt abgestimmt werden. Sie verlängern die Kernzeit entsprechend und erhalten grundsätzlich Redezeiten nach Block I.
  4. Für einen Plenarsitzungstag soll grundsätzlich nur ein Eilantrag genehmigt werden.

 

 

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