Enquetekommissionen
Auszug aus der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen
§ 57 Enquetekommissionen
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Landtag eine Enquete-Kommission einsetzen, der Mitglieder des Landtags und andere Sachverständige angehören können. Auf Antrag eines Drittels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muss den Auftrag der Kommission bezeichnen.
(2) Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten berufen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen die Fraktionen die Mitglieder im Verhältnis ihrer Stärke, mindestens jedoch jede Fraktion ein Mitglied. Die Mitgliederzahl der Kommission soll elf nicht übersteigen. Jede Fraktion kann jedoch ein weiteres externes Mitglied benennen.
(3) Die Enquête-Kommission hat ihren Abschlussbericht zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung, jedenfalls so rechtzeitig vorzulegen, dass bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Landtag stattfinden kann. Sofern ein Abschlussbericht nicht erstattet werden kann, ist ein Zwischenbericht so rechtzeitig zur Debatte vorzulegen, dass der Landtag auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob die Enquête-Kommission ihre Arbeit fortsetzen oder einstellen soll.
(4) Die Beschlussfassung über die Einsetzung einer Enquetekommission soll einen Vorschlag über deren personelle und sachliche Ausstattung - einschließlich der haushaltsmäßigen Absicherung - enthalten. Die konstituierende Sitzung der Enquetekommission erfolgt spätestens drei Monate nach der Beschlussfassung über die Einsetzung der Enquetekommission.
(5) Es können bis zu vier Enquetekommissionen in einer Legislaturperiode eingesetzt werden. Ausnahmen beschließt der Landtag.
Der 14. Landtag hat drei Enquetekommissionen eingesetzt.
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Enquetekommission zu den Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen
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Enquetekommission "Chancen für Kinder - Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten für ein optimales Betreuungs- und Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen"
- Enquetekommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen
(Stand: 21.10.2010)
