Aufgaben: Vollzugskommission des Rechtsausschusses (A 14/1)
Die Vollzugskommission befasst sich mit allgemeinen Fragen des Strafvollzugs. Dies geschieht, indem sie besondere Fachthemen aufgreift und Einrichtungen des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen aufsucht. Daneben nimmt sie Eingaben von Straf- und Untersuchungsgefangenen aber auch von anderen Personen und Vereinigungen zum Anlass, den jeweils aufgeworfenen Fragen nachzugehen. Dies geschieht aber nur insoweit, wie diese für die Arbeit der Vollzugskommission von Belang sein könnten. Ihr ansonsten vorgetragene Einzelanliegen von Gefangenen werden an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der grundsätzlich für die Behandlung von an den Landtag herangetragenen Bitten und Beschwerden im Sinne von Artikel 17 des Grundgesetzes zuständig ist.
Die Vollzugskommission unterrichtet die Fraktionen kontinuierlich über die einzelnen Ergebnisse ihrer Arbeit und legt dem Rechtsausschuss in Abständen zusammenfassende Berichte vor.

