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Aufgaben: Haupt- und Medienausschuss (A 05)

Der Haupt- und Medienausschuss (HMA / A05) ist zuständig für

• Bundes- und Bundesratsangelegenheiten; gemäß § 50 Abs. 3 GO auch bei Vorlage eines so genannten dringenden Falles
• Fragen der Landesverfassung,
• Fragen des Verfassungsschutzes,
• Fragen der politischen Bildung,
• Staatsverträge im Rahmen des Artikels 66 Satz 2 der Landesverfassung,
• Stiftungswesen,
• Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
• Sonn- und Feiertagsrecht,
• Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Brandenburg,
• Fragen des Abgeordnetenrechts sowie der Bezüge und Versorgung der Mitglieder der Landesregierung sowie
• Medienpolitik.

Mit der Bestellung eines Haupt- und Medienausschusses wird dem Bereich der Medienpolitik, die auch in der 14. Wahlperiode in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fiel, besonders Rechnung getragen.

Die Medienpolitik setzt sich sowohl mit den klassischen Medien wie Rundfunk und Fernsehen, aber auch mit dem gesellschaftlichen Wandel im Zusammenhang mit der Entwicklung der Neuen Medien auseinander. Das Zusammenwachsen bislang getrennter Bereiche, z. B. bei Rundfunk und Telekommunikation, erfordert eine ganzheitliche politische Betrachtung, um ggf. neue Strukturen und Instrumente zu entwickeln. Daher ist die Befassung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Entwicklung Neuer Medien als eine große Querschnittsaufgabe der Zukunft anzusehen. Medienpolitik ist da-bei gleichzeitig Teil moderner Wirtschafts- und Strukturpolitik, aber auch der Kultur- und der Bildungspolitik. Weitere Problemfelder betreffen die kulturellen Auswirkungen der Neuen Medien, den Jugendschutz, den Verbraucherschutz, den Urheberrechtsschutz sowie die Datensicherheit und die Informationsfreiheit, Film- und Fernsehförderung in Nordrhein-Westfalen, die Entwicklung eines E-Business und eines E-Governments, digitale Techniken wie DVB-T und DAB.

Für die Befassung mit Europaangelegenheiten, in der 14. Wahlperiode ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, wurde in der laufenden 15. Wahlperiode ein Ausschuss für Europa und Eine Welt eingerichtet.

Anlässlich der Haushaltsberatungen befasst sich der Haupt- und Medienausschuss mit

1. dem Einzelplan des Landtags,
2. dem Einzelplan der Ministerpräsidentin und
3. dem Kapitel "Landeszentrale für politische Bildung".

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